Virtueller ZEV seit 2025: Mehr Flexibilität und tiefere Einstiegshürden
Virtuelle ZEVs sind im Zuge des 2024 verabschiedeten Stromgesetzes seit Januar 2025 möglich. Was kann nun ein virtueller ZEV, kurz vZEV?
MG: Während klassische ZEVs räumlich eingeschränkt sind – gleicher Netzanschlusspunkt, gleiche Parzelle –, gilt dies bei virtuellen ZEVs nicht mehr. Es ist also eine räumliche Ausweitung möglich: Ein Mehrfamilienhaus kann beispielsweise neu zusätzlich auch die Parteien im Nachbargebäude auf der Parzelle nebenan mit Solarstrom versorgen. Einschränkendes Kriterium bei einem virtuellen ZEV ist, dass die beteiligten Gebäude denselben Verteilkasten im Quartier nutzen müssen.
TF: Seit 2025 sind Elektrizitätswerke zudem verpflichtet, die Verbrauchs- und Produktionsmessdaten zur Verfügung zu stellen. ZEV-Betreiberinnen und ZEV-Betreiber müssen somit neu nicht mehr von Grund auf eine teure Zählerinfrastruktur aufbauen. Stattdessen können sie die bereits installierten Smart Meter des Elektrizitätswerks für die Abrechnung nutzen. Die Zähler bleiben unverändert im Einsatz, was die Einstiegshürde deutlich senkt. Zudem entfällt die Notwendigkeit, dass alle Beteiligten zustimmen, da die Abrechnung künftig über denselben Zähler läuft.