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Virtueller ZEV: Solarstrom gemeinsam nutzen und Kosten senken

Interview ca. 4 Leseminuten in Zusammenarbeit mit Matteo Goldschmid und Tom Fehr, enido
Virtuelle ZEV: Nachbarn treffen sich vor einem Wohnhaus mit Photovoltaikanlage und teilen lokal erzeugten Solarstrom.

Gemeinsam von lokal erzeugtem Strom profitieren – der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz ZEV, macht genau das möglich. Wie funktioniert ein ZEV und gibt es bestimmte Voraussetzungen dafür? Matteo Goldschmid und Tom Fehr vom Schweizer Energielösungsanbieter enido beantworten im Interview die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

Experte in diesem Interview

Matteo Goldschmid und Tom Fehr
enido

Matteo Goldschmid ist Mitgründer von enido und begleitet Solarprojekte von der Planung bis zur Umsetzung. Tom Fehr ist Projektingenieur mit Schwerpunkt Photovoltaik.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV ermöglicht es mehreren Parteien, lokal produzierten Solarstrom gemeinsam zu nutzen und so Stromkosten zu senken, etwa in einem Mehrfamilienhaus mit Photovoltaikanlage.
  • Der klassische ZEV ist an klare Voraussetzungen gebunden, gleicher Netzanschlusspunkt und Zustimmung aller Beteiligten, was die Umsetzung bislang oft erschwert hat.
  • Seit 2025 erleichtert der virtuelle ZEV vZEV die gemeinsame Nutzung von Solarstrom deutlich, da bestehende Smart Meter genutzt werden können und die räumlichen Einschränkungen reduziert wurden.
  • Seit Januar 2026 ermöglichen lokale Elektrizitätsgemeinschaften LEG die gemeinsame Nutzung von Solarstrom über noch grössere Gebiete und mehrere Netzebenen hinweg.
  • Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ist eine projektspezifische Beratung entscheidend, um den Eigenverbrauch zu optimieren und Überschüsse sinnvoll zu nutzen, etwa mit Batteriespeichern.

Was ist ein ZEV? Gemeinsam Solarstrom nutzen

Was versteht man genau unter einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz ZEV?

TF: Einfach erklärt handelt es sich bei einem ZEV um einen Zusammenschluss mehrerer Parteien, die lokal erzeugten Strom gemeinsam nutzen wollen – meistens in einem Mehrfamilienhaus.
 
MG: Das lässt sich in der Praxis an folgendem Beispiel veranschaulichen: Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses lässt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren. Im Gebäude wohnen fünf Mietparteien, die vom erzeugten Strom profitieren und diesen auch direkt vor Ort verbrauchen möchten. Der Vermieter und die Mieterinnen und Mieter können sich dann zu einem ZEV zusammenschliessen. Auf diese Weise sparen sie bei der Stromrechnung, da sie den erzeugten Solarstrom direkt nutzen. Der Hauseigentümer wiederum steigert die Rendite seiner Photovoltaikanlage, indem er den erzeugten Strom an die Mieterinnen und Mieter verkauft.

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ZEV-Regelungen bis 2024: Voraussetzungen und Herausforderungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein ZEV möglich ist?

MG: Ob Privatperson oder im Gebäude ansässiges Unternehmen: Bis Ende 2024 musste der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch immer am gleichen Netzanschlusspunkt und auf der gleichen Parzelle erfolgen – also im gleichen Gebäude. Eine Ausnahme von dieser Regelung bestand dann, wenn mehrere Häuser auf derselben Parzelle an denselben Netzanschlusspunkt angeschlossen sind. Dies kommt jedoch nur selten vor.
 
TF: Eine weitere Voraussetzung war, dass das Einverständnis aller beteiligten Parteien erforderlich war: Wenn beispielsweise von fünf Mietparteien vier für den ZEV und nur eine dagegen war, liess sich der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch nicht umsetzen. Dies ist auch eines der Hindernisse, das dazu geführt hat, dass der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch seit seiner Einführung im Januar 2018 bislang noch keine breite Anwendung gefunden hat.

Warum ist diese Zustimmung von Bedeutung?

MG: Wenn du als Mieterin oder Mieter einem ZEV beitrittst, trittst du aus der Grundversorgung aus und löst im Zuge dessen deinen Vertrag mit dem lokalen Elektrizitätswerk auf. Du beziehst deinen Strom fortan überwiegend aus der Stromquelle des ZEV, zum Beispiel einer PV-Anlage. Sollte der Eigenverbrauch nicht ausreichen, wird ergänzender Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Statt von deinem lokalen Elektrizitätswerk erhältst du dann die Stromrechnung neu von der ZEV-Betreiberin beziehungsweise dem ZEV-Betreiber, meistens also von der Hauseigentümerin beziehungsweise dem Hauseigentümer. In dieser ist ersichtlich, wie viel Strom du aus der PV-Anlage verbraucht und wie viel du zusätzlich aus dem Netz bezogen hast.
 
TF: Ein weiterer anfänglicher Nachteil war auch, dass Kosten für den Einbau der entsprechenden Messinfrastruktur anfallen: Sämtliche Stromzähler mussten ausgewechselt werden. Der vom Netzbetreiber installierte Zähler wurde entfernt, und ein privater Zähler wurde eingebaut. Die Kosten dafür hatte die Betreiberin oder der Betreiber zu tragen. Wichtig: Dies betraf nur klassische ZEVs; für virtuelle ZEVs gibt es jetzt andere Regelungen.

Virtueller ZEV seit 2025: Mehr Flexibilität und tiefere Einstiegshürden

Virtuelle ZEVs sind im Zuge des 2024 verabschiedeten Stromgesetzes seit Januar 2025 möglich. Was kann nun ein virtueller ZEV, kurz vZEV?

MG: Während klassische ZEVs räumlich eingeschränkt sind – gleicher Netzanschlusspunkt, gleiche Parzelle –, gilt dies bei virtuellen ZEVs nicht mehr. Es ist also eine räumliche Ausweitung möglich: Ein Mehrfamilienhaus kann beispielsweise neu zusätzlich auch die Parteien im Nachbargebäude auf der Parzelle nebenan mit Solarstrom versorgen. Einschränkendes Kriterium bei einem virtuellen ZEV ist, dass die beteiligten Gebäude denselben Verteilkasten im Quartier nutzen müssen.
 
TF: Seit 2025 sind Elektrizitätswerke zudem verpflichtet, die Verbrauchs- und Produktionsmessdaten zur Verfügung zu stellen. ZEV-Betreiberinnen und ZEV-Betreiber müssen somit neu nicht mehr von Grund auf eine teure Zählerinfrastruktur aufbauen. Stattdessen können sie die bereits installierten Smart Meter des Elektrizitätswerks für die Abrechnung nutzen. Die Zähler bleiben unverändert im Einsatz, was die Einstiegshürde deutlich senkt. Zudem entfällt die Notwendigkeit, dass alle Beteiligten zustimmen, da die Abrechnung künftig über denselben Zähler läuft.

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Diese Neuerungen beziehen sich jetzt nur auf den virtuellen ZEV – was bedeutet das für den klassischen ZEV?

MG: Beim klassischen ZEV bleibt alles beim Alten – die Zustimmung sämtlicher beteiligter Parteien ist beispielsweise weiterhin vonnöten. Aufgrund der vorhin genannten niedrigeren Einstiegshürden beim virtuellen ZEV gehen wir jedoch davon aus, dass diese die klassische Variante mehrheitlich ablösen werden.

Virtueller ZEV in der Praxis: So wird Solarstrom in der Nachbarschaft geteilt

Stellen wir uns nun eine Siedlung mit mehreren Einfamilienhäusern vor. Ein Haus hat dabei eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Wie kommt dann die Nachbarschaft an diesen produzierten Strom?

MG: In einer solchen Siedlung wird diese PV-Anlage – es können durchaus auch mehrere sein – in den virtuellen ZEV integriert. Voraussetzung ist auch hier, dass die beteiligten Gebäude denselben Verteilkasten im Quartier nutzen. Der produzierte Strom wird idealerweise zunächst den Eigenverbrauch der Hauseigentümerschaft mit besagter PV-Anlage decken. Überschüssiger Strom wird dann automatisch an die anderen Mitglieder des ZEVs – in diesem Fall die Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Häuser – verteilt.
 
TF: Wenn kein Überschuss vorhanden ist, beziehen die Nachbarinnen und Nachbarn ihren Strom wie gewohnt aus dem öffentlichen Netz. Die Abrechnung erfolgt innerhalb des ZEVs.

ZEV im Mehrfamilienhaus: So funktionieren Stromverteilung und Abrechnung

Wie verhält es sich bei einem Mehrfamilienhaus mit Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümern?

TF: Bei einem Mehrfamilienhaus ist die Funktionsweise zwar ähnlich, aber organisatorisch etwas komplexer: Der Strom wird zuerst an die einzelnen Wohnungen verteilt, entsprechend deren Verbrauch. Überschüsse werden in das Netz eingespeist oder weiteren ZEV-Mitgliedern, beispielsweise im Nachbarhaus, zugeteilt. Wenn die PV-Produktion jedoch nicht ausreicht, beziehen alle Wohnungen den fehlenden Strom aus dem öffentlichen Netz.
 
Alle Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer beziehungsweise alle Mietparteien erhalten dann eine individuelle Abrechnung, die auf dem individuellen Verbrauch und dem Anteil des PV-Stroms basiert. Auch hier erfassen Smart Meter den Stromverbrauch und die Verteilung innerhalb des ZEVs, was eine transparente Abrechnung ermöglicht.

Voraussetzungen für einen ZEV: Smart Meter, Datenmanagement und Internetverbindung

Sind nebst einem Smart Meter weitere technische Anforderungen notwendig, um einen virtuellen ZEV zu betreiben?

TF: Nebst dem bereits erwähnten Smart Meter ist eine Abrechnungs- und Datenmanagement-Plattform Voraussetzung, auf der du als ZEV-Betreiberin oder ZEV-Betreiber die Abrechnungen deiner Mitglieder erfassen kannst. Ebenfalls erforderlich ist eine zuverlässige Kommunikationstechnologie inklusive einer stabilen Internetverbindung, damit der Datenaustausch reibungslos funktioniert.

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Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG): Die nächste Stufe des gemeinschaftlichen Stromverbrauchs

Seit Januar 2026 sind Gründungen von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften – abgekürzt LEG – möglich. Inwiefern unterscheiden sich diese vom klassischen und virtuellen ZEV?

MG: Der Bundesrat hat die Verordnung im Februar 2025 verabschiedet – seit 1. Januar 2026 ist die LEG offiziell möglich. Hier die wichtigsten Punkte::
 
Eine LEG geht noch einmal eine Stufe weiter als der klassische und virtuelle ZEV: Mit LEGs soll es möglich sein, sogar über mehrere Netzebenen hinweg zu operieren und so eine noch grössere Anzahl an Parteien einzubinden. Die Teilnehmenden müssen sich im gleichen Gemeindegebiet befinden und denselben Netzbetreiber nutzen. Gegenüber dem vZEV ermöglicht die LEG eine noch grössere räumliche Ausdehnung – bis hin zum gesamten Gemeindegebiet.

ZEV und LEG optimal nutzen: Warum eine individuelle Energieberatung entscheidend ist

Was möchtet ihr abschliessend Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern mitteilen, die sich für eine Teilnahme an einem ZEV interessieren?

MG: Eine projektspezifische Beratung ist von grosser Bedeutung – die lokale Situation vor Ort gibt dabei den Ausschlag. Bei enido analysieren wir als erstes den Eigenverbrauch vor Ort: Zunächst prüfen wir, welche Geräte und Systeme bereits im Gebäude vorhanden sind – etwa eine Wärmepumpe – und wie man diese optimal ins Gesamtsystem integrieren kann. Dabei berücksichtigen wir auch die Steuerung der grossen Verbraucher und die Nutzung von Überschüssen, etwa durch Batteriespeicher.
 
ZEV und LEG eröffnen zusätzliche Möglichkeiten, Solarstromüberschüsse sinnvoll einzusetzen und die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu steigern. enido begleitet Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dabei von der ersten Analyse bis zur laufenden Abrechnung – als erfahrener Partner für ganzheitliche Energielösungen.

ZEVs und LEGs bieten im Anschluss zusätzliche Möglichkeiten, die Überschussproduktion noch besser zu nutzen – das macht das Ganze für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer noch spannender.

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Häufige Fragen

Mehr Infos zu ZEV

Mehr Informationen zum Thema findest du im folgenden Video und im Factsheet.

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