Das Wichtigste in Kürze
- Für eine Ladestation im Mehrfamilienhaus brauchst du immer die Zustimmung der Verwaltung oder der Stockwerkeigentümerschaft, unabhängig davon, ob du zur Miete oder im Eigentum wohnst. Ohne Bewilligung darf keine Heimladestation installiert werden.
- In der Mietwohnung besteht kein Anspruch auf den Einbau einer Wallbox. Die Kosten können je nach Vereinbarung von der Mieterinnen und Mietern ganz oder teilweise getragen oder über den Mietzins überwälzt werden, auch Fragen zum Rückbau oder zur Entschädigung beim Auszug solltest du vorab klären.
- Im Stockwerkeigentum entscheidet die Miteigentümerversammlung über den Einbau, ausser die Ladestation wird in einer eigenen, im Sonderrecht ausgeschiedenen Parkbox erstellt. Je nach Einstufung als notwendig oder nützlich gelten unterschiedliche Mehrheitsanforderungen.
- Die Abrechnung der Stromkosten muss nutzerabhängig möglich sein. Bei mehreren Bezügerinnen und Bezügern empfiehlt sich ein System mit separatem Zähler oder RFID Lösung, damit der Stromverbrauch korrekt und transparent verrechnet werden kann.
- Ein Lastmanagement ist bei mehreren Ladestationen sinnvoll, um das Stromnetz nicht zu überlasten. Ein technisches Dossier durch eine Elektro Fachperson hilft der Verwaltung oder den Eigentümerinnen und Eigentümern, die Machbarkeit und die sichere Umsetzung zu beurteilen.