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Elektroauto im Mehrfamilienhaus: Laden im Stockwerkeigentum

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Hand steckt Ladekabel in ein Elektroauto am Parkplatz eines Mehrfamilienhauses

Wer ein Elektro-Auto besitzt, möchte dieses gerne dort laden, wo es die längste Zeit steht. Das ist in den meisten Fällen zuhause. Damit du in deiner Mietwohnung oder Eigentumswohnung aber eine Heim-Ladestation errichten kannst, gilt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für eine Ladestation im Mehrfamilienhaus brauchst du immer die Zustimmung der Verwaltung oder der Stockwerkeigentümerschaft, unabhängig davon, ob du zur Miete oder im Eigentum wohnst. Ohne Bewilligung darf keine Heimladestation installiert werden.
  • In der Mietwohnung besteht kein Anspruch auf den Einbau einer Wallbox. Die Kosten können je nach Vereinbarung von der Mieterinnen und Mietern ganz oder teilweise getragen oder über den Mietzins überwälzt werden, auch Fragen zum Rückbau oder zur Entschädigung beim Auszug solltest du vorab klären.
  • Im Stockwerkeigentum entscheidet die Miteigentümerversammlung über den Einbau, ausser die Ladestation wird in einer eigenen, im Sonderrecht ausgeschiedenen Parkbox erstellt. Je nach Einstufung als notwendig oder nützlich gelten unterschiedliche Mehrheitsanforderungen.
  • Die Abrechnung der Stromkosten muss nutzerabhängig möglich sein. Bei mehreren Bezügerinnen und Bezügern empfiehlt sich ein System mit separatem Zähler oder RFID Lösung, damit der Stromverbrauch korrekt und transparent verrechnet werden kann.
  • Ein Lastmanagement ist bei mehreren Ladestationen sinnvoll, um das Stromnetz nicht zu überlasten. Ein technisches Dossier durch eine Elektro Fachperson hilft der Verwaltung oder den Eigentümerinnen und Eigentümern, die Machbarkeit und die sichere Umsetzung zu beurteilen.

Elektroauto im Mehrfamilienhaus: Das musst du vor dem Laden beachten

Unabhängig davon, ob du in deiner Mietwohnung oder Eigentumswohnung in der Gemeinschaftsgarage eine Ladestation einrichten möchtest: Ohne Einverständnis der Verwaltung bzw. der Stockwerkeigentümerschaft geht nichts. Während das Bewilligungsverfahren und die Kostenübernahme für Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer klar geregelt sind, besteht in Mietverhältnissen bei den Kosten sowie bei einem allfälligen Auszug der Mieterinnen und Mieter ein gewisser Handlungsspielraum.

Heimladestation in Mietwohnungen: Wer bezahlt?

Grundsätzlich gilt: Mieterinnen und Mieter haben keinen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation. Ist die Verwaltung aber einverstanden, in der Liegenschaft eine Strom-Tankstelle zu errichten, stellt sich die Frage der Kostenübernahme. Je nach Vereinbarung hat die Mieterschaft die Erstellungskosten gänzlich oder zu Teilen selbst zu tragen. Möglicherweise übernimmt aber auch die Verwaltung diese Kosten, welche wiederum auf den Mietzins überwälzt werden können.

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Kosten für Ladestationen unter Mieterinnen und Mietern aufteilen

Wenn mehrere Mieterinnen und Mieter den Einbau einer gemeinsamen oder mehrerer Heim-Ladestationen wünschen, können die Installationskosten aufgeteilt werden. Möchten bei einer durch die Mieterschaft errichteten Ladestation weitere Mieterinnen und Mieter Strom beziehen, so ist es angemessen, wenn diese einen Beitrag an die zuvor angefallenen Errichtungskosten leisten.

Was geschieht mit der Ladestation beim Wegzug der Mieterinnen und Mieter?

Wenn sich die Mieterinnen und Mieter an den Erstellungskosten einer Ladestation beteiligt oder diese gänzlich übernimmt, sollte vorgängig geklärt werden, wie bei einem Wegzug zu verfahren ist. Je nach Vereinbarung kann die Verwaltung den vollständigen Rückbau verlangen. Bleibt die Ladestation nach einem Auszug bestehen, hat die betreffende Mieterschaft Anspruch auf eine Mehrwertentschädigung; diese lässt sich auch altersabgestuft vereinbaren.

Ladestationen bei Stockwerkeigentum: Die Eigentümerschaft entscheidet

Falls eine geplante Heim-Ladestation bei Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümern nicht auf einer abgetrennten und im Sonderrecht ausgeschiedenen Park-Box erstellt werden soll, befindet die Miteigentümerversammlung über den Einbau. Je nachdem, ob der Einbau als notwendig oder nur als nützlich eingestuft ist, erfordert die Einwilligung einen reinen Mehrheitsentscheid der Miteigentümerinnen und Miteigentümer (notwendig) oder einen Mehrheitsentscheid jener Eigentümerinnen und Eigentümer, die auch die Mehrheit der Wertquote auf sich vereinigen (nützlich).

Künftige Eigentümerinnen und Eigentümer an Errichtungskosten beteiligen

Wenn die Strom-Tankstelle im Stockwerkeigentum erstellt worden ist, können künftige Eigentümerinnen und Eigentümer dazu verpflichtet werden, sich rückgängig an den Erstellungskosten zu beteiligen, falls auch sie ihr Elektro-Fahrzeug in der Gemeinschaftsgarage aufladen möchten.

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Benutzerabhängige Abrechnung der Stromkosten

Sowohl bei Mietverhältnissen als auch im Stockwerkeigentum muss der Strombezug separat ausgewiesen und abgerechnet werden können. Bezieht nur eine einzige Person im Haus Strom für die Ladestation, kann die Abrechnung möglicherweise über den betreffenden Stromzähler der Wohnung oder den Zähler beim Ladegerät erfolgen. Bei mehreren Strombezügerinnen und Strombezügern empfiehlt sich ein Abrechnungsmodus mit einer RFID-Chipkarte, welche den Bezug einzeln ausweist und diesen je nach Anlage gleich direkt via App oder über die Nebenkostenabrechnung belastet.

Technisches Dossier der Ladeinfrastruktur einreichen

Unabhängig davon, ob du für eine Mietwohnung oder Stockwerkeigentum eine Heim-Ladestation beantragst, lohnt es sich, der Verwaltung oder den Eigentümerinnen und Eigentümern ein technisches Dossier der Ladeinfrastruktur vorzulegen. Erkundige dich dazu bei deiner Elektro-Fachperson. Diese wird die örtlichen Verhältnisse prüfen und geeignete Vorschläge zur Umsetzung machen. Anhand dieses Dossiers können die Verwaltung oder die Miteigentümerinnen und Miteigentümer darüber in Kenntnis gesetzt werden, was auf welche Weise installiert werden soll, aber auch wie die Versorgung der übrigen Strombezügerinnen und Strombezüger gesichert bleiben kann.

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Ist ein Lastmanagement erforderlich oder sinnvoll?

Werden im gleichen Gebäude mehrere Ladestationen betrieben oder sind mehrere geplant, kann eine smarte Stromversorgung – auch Lade- oder Lastmanagement genannt – sinnvoll sein. Diese intelligente Stromversorgung verteilt eine bestimmte Menge Strom bei gleichzeitigem Laden von mehreren Elektro-Autos auf die verschiedenen Bezügerinnen und Bezüger. Auf diese Weise können Überlastungen des Stromnetzes verhindert werden. Auch hierzu kann dich deine Elektro-Fachperson beraten.

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