Das Wichtigste in Kürze
- Nach Mietbeginn gelten vorhandene Geräte als akzeptiert, auch wenn sie viel Strom verbrauchen. Ein Austausch wegen schlechter Energieeffizienz kann in der Regel nur vor Vertragsunterzeichnung verlangt werden.
- Ein Anspruch auf Ersatz besteht, wenn die Lebensdauer eines Geräts überschritten ist, etwa bei einem Kühlschrank nach rund zehn Jahren. Dieser werterhaltende Ersatz beeinflusst die Miete nicht.
- Bei energetischen Verbesserungen wie neuen Isolierfenstern spricht man von einem wertvermehrenden Ersatz. Ein Teil oder sogar die gesamten Mehrkosten dürfen auf die Miete überwälzt werden.
- Offensichtliche Mängel wie undichte Fenster oder Türen müssen von der Verwaltung auf eigene Kosten behoben werden, da sie den Wohnkomfort und die Raumtemperatur beeinträchtigen.
- Zu den grössten Energiefressern im Haushalt zählen Elektroherd, Gefrierschrank und Kühlschrank. Ein Ersatz alter Geräte kann den Stromverbrauch deutlich senken, führt aber je nach Situation zu unterschiedlichen mietrechtlichen Folgen.