Wann ist eine Mietzinserhöhung gerechtfertigt?
Vermieterinnen und Vermieter, die den Mietzins anpassen wollen, müssen die ortsübliche Kündigungsfrist einhalten. Diese beträgt in der Regel drei Monate. Ausserdem müssen sie den Mieterinnen und Mietern eine Bedenkzeit von mindestens zehn Tagen einräumen. Die Mietzinserhöhung muss also mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen – und sie muss auf dem offiziellen Kündigungsformular mitgeteilt werden.
Ob eine Erhöhung gerechtfertigt ist, hängt davon ab, wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde, welcher Referenzzinssatz gegolten hat und ob der Mietzins in der Zwischenzeit aufgrund von Erhöhungen oder Senkungen des Referenzzinssatzes angepasst wurde.
Beispiel 1
Hast du den Mietvertrag abgeschlossen, als der Referenzzinssatz 1,75 Prozent betrug, kannst du nach der Senkung auf 1,25 Prozent unter Umständen eine Mietzinssenkung verlangen.
Beispiel 2
Beruht dein aktueller Mietzins bereits auf einem Referenzzinssatz von 1,25 Prozent, besteht aufgrund des Referenzzinssatzes derzeit weder ein Anspruch auf eine Erhöhung noch auf eine Senkung.
Beispiel 3
Wurde dein Mietzins seit mehreren Jahren nicht angepasst, sollte geprüft werden, welche Referenzzinssätze bisher berücksichtigt wurden. Entscheidend ist immer die gesamte Entwicklung deines Mietverhältnisses.