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Mietzinsreduktion in der Schweiz beantragen

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Mann arbeitet zu Hause am Laptop – Symbolbild für das Beantragen einer Mietzinsreduktion.

Wenn die Hypothekarzinsen und damit der Referenzzinssatz sinken, hätten viele Mietende Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Du musst aber selber aktiv werden, deine Vermietenden werden den Zins nicht von sich aus senken. Was musst du tun?

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mietzinsreduktion musst du selbst beantragen, sie erfolgt nicht automatisch, auch wenn der Referenzzinssatz sinkt. Entscheidend ist, welcher Referenzzinssatz in deinem Mietvertrag steht.
  • Sinkt der Referenzzinssatz, kannst du je nach Ausgangszins eine prozentuale Senkung der Nettomiete verlangen. Den Antrag stellst du schriftlich auf den nächsten Kündigungstermin unter Einhaltung der Frist.
  • Vermietende dürfen eine Senkung mit Teuerung oder höheren Betriebs- und Unterhaltskosten verrechnen. Bist du mit der Antwort nicht einverstanden oder erhältst keine Reaktion, kannst du innert Frist ein Senkungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde einreichen.
  • Auch bei Mängeln an der Wohnung, etwa bei Feuchtigkeit, Bauarbeiten oder einem Brand, hast du Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Voraussetzung ist, dass der Ist-Zustand vom vertraglich vereinbarten Soll-Zustand abweicht.

Mietzinsreduktion verstehen

Die Schweizerinnen und Schweizer sind ein Volk von Mietenden. Fast 60 Prozent leben in einem Mietverhältnis. Änderungen in den Berechnungsgrundlagen der Mieten werden darum mit Argusaugen beobachtet. Aber nicht in jedem Fall haben Mietende Anrecht auf eine Mietzinssenkung, wenn die Hypothekarzinsen und damit der Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen BWO sinken. Vermietende sind nicht verpflichtet, Senkungen des Referenzzinssatzes automatisch weiterzugeben, dürfen aber bei steigendem Referenzzinssatz die Mieten erhöhen, wie das zuletzt Mitte 2023 passiert ist.

Wenn die Zinsen sinken …

Wenn in deinem Mietvertrag ein höherer Referenzzinssatz als der aktuelle Satz eingetragen ist, hast du grundsätzlich Anspruch auf eine Reduktion. Prüfe zuerst, ob du Anrecht auf eine Mietzinssenkung hast und wie gross dein Anspruch ist. Im Internet findest du verschiedene Mietzinsrechner, die dir Auskunft über ein allfälliges Anrecht geben. Seit dem 1. Juni 2023 liegt der Referenzzins bei 1,5 Prozent. Den Antrag auf Mietzinssenkung stellst du schriftlich auf den nächsten im Vertrag vereinbarten oder ortsüblichen Kündigungstermin unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Falls du Anspruch hast, lädst du unsere Vorlage für den Antrag herunter, ergänzt das Schreiben und schickst es deiner Liegenschaftsverwaltung, am besten eingeschrieben.

Der Mietzins wird um einen festen Prozentsatz gesenkt, falls du anspruchsberechtigt bist. Wenn der Referenzzinssatz um 0,25 Prozent sinkt, wird die Miete in der Regel um

  • 1,96 Prozent bei Hypothekarzinssätzen von mehr als 6 Prozent gesenkt.
  • 2,44 Prozent bei Hypothekarzinssätzen zwischen 5 und 6 Prozent gesenkt.
  • 2,91 Prozent bei Hypothekarzinssätzen von weniger als 5 Prozent gesenkt.

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Senkungsgesuch stellen

Vermietende müssen innerhalb von 30 Tagen antworten. Möglich, dass sie die Zinssenkung nicht oder nur teilweise an dich weitergeben, weil sie die Mietzinsreduktion mit der Teuerung oder höheren Betriebs- und Unterhaltkosten verrechnen. Wenn du damit nicht einverstanden bist, hast du 30 Tage Zeit, bei der örtlichen Schlichtungsbehörde ein Senkungsgesuch einzureichen. Falls deine Liegenschaftsverwaltung nicht auf dein Gesuch reagiert, hast du 60 Tage Zeit, ein Senkungsgesuch einzureichen.

Mietverträge mit indexierten oder staatlich subventionierten Mieten, beispielsweise bei Baugenossenschaften, sind nicht an den Referenzzinssatz gekoppelt. Wenn du einen solchen Mietvertrag abgeschlossen hast, kannst du keine Mietzinsreduktion verlangen.

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Wann Mängel eine Mietzinsreduktion rechtfertigen

Du kannst auch eine Mietzinsreduktion verlangen, wenn deine Wohnung Mängel hat. Massgeblich ist, ob der Ist-Zustand der Wohnung vom vertraglich vereinbarten Soll-Zustand abweicht. Falls ja, sind Vermietende bei einem berechtigten Begehren verpflichtet, die Miete zu senken.

Das Gesetz unterscheidet schwere, mittlere und leichte Mängel. Bei einem schweren Mangel ist es Mietenden meistens nicht zuzumuten, in der Wohnung zu bleiben. Bei einem mittleren oder leichten Mangel bleibt das Mietverhältnis in der Regel bestehen und die Mängel müssen behoben werden. Wenn das nicht geschieht oder die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist, haben Mietende Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.

Bei welchen Mängeln hast du Anspruch auf Mietzinsreduktion?

Für diese Mängel werden Mietenden häufig Mietzinsreduktionen gewährt:

  • Bauarbeiten in der Umgebung
  • Brand
  • Entzug von Einrichtungen
  • Quantitative Mängel
  • Renovationen und Umbauten
  • Schönheitsmängel
  • Feuchtigkeit und Wasserschäden
  • Ungenügende Raumtemperatur

Ein Brand, den Mietende nicht verursacht haben, gilt in der Regel als schwerer Mangel. In den meisten Fällen ist es ihnen nicht zuzumuten, in der Wohnung zu bleiben. Schönheitsmängel wie fleckige Wände oder zerrissene Teppiche werden dagegen meist als leichte oder mittlere Mängel bewertet. Wenn Mietende keine Schuld daran tragen, können sie eine Mietzinsreduktion beantragen.

Die Reduktion beträgt einen Prozentsatz der Nettomiete und wird je nach Art des Mangels vorübergehend oder für unbestimmte Zeit vereinbart. Falls sich Mietende und Vermietende nicht einigen können, muss eine Schlichtungsstelle vermitteln. Wenn auch das scheitert, bleibt Mietenden nur der Gang vor Gericht.

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