Das Wichtigste in Kürze
- Eine Mietzinsreduktion musst du selbst beantragen, sie erfolgt nicht automatisch, auch wenn der Referenzzinssatz sinkt. Entscheidend ist, welcher Referenzzinssatz in deinem Mietvertrag steht.
- Sinkt der Referenzzinssatz, kannst du je nach Ausgangszins eine prozentuale Senkung der Nettomiete verlangen. Den Antrag stellst du schriftlich auf den nächsten Kündigungstermin unter Einhaltung der Frist.
- Vermietende dürfen eine Senkung mit Teuerung oder höheren Betriebs- und Unterhaltskosten verrechnen. Bist du mit der Antwort nicht einverstanden oder erhältst keine Reaktion, kannst du innert Frist ein Senkungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde einreichen.
- Auch bei Mängeln an der Wohnung, etwa bei Feuchtigkeit, Bauarbeiten oder einem Brand, hast du Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Voraussetzung ist, dass der Ist-Zustand vom vertraglich vereinbarten Soll-Zustand abweicht.