Nebenkostenabrechnung
Die meisten Vermieterinnen und Vermieter verlangen Akontozahlungen. Als Mieterin oder Mieter zahlst du jeden Monat einen vereinbarten Betrag, der an die jährlichen Nebenkosten angerechnet wird. Die Vermieterin oder der Vermieter muss mindestens einmal im Jahr alle Kosten auflisten und abrechnen. Sie oder er kann die Differenz zu den Vorauszahlungen einfordern oder muss sie zurückzahlen, falls du als Mieterin oder Mieter zu viel einbezahlt hast. Die Pauschale entspricht dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre. Will die Vermieterin oder der Vermieter sie erhöhen, weil beispielsweise die Kosten für Strom oder Heizöl gestiegen sind, muss sie oder er den Mietzins auf einen ordentlichen Kündigungstermin hin mit dem amtlich genehmigten Formular ändern.
In einem Mehrfamilienhaus ist es schwierig, die Nebenkosten gerecht aufzuteilen. Wer wenig badet, beteiligt sich an den Warmwasserkosten seiner viel badenden Nachbarinnen und Nachbarn. Dafür gibt er oder sie vielleicht der Hausmeisterin oder dem Hausmeister mehr Arbeit als andere. Wer seine Wäsche in den Waschsalon bringt, zahlt in der Regel trotzdem für die hauseigene Waschmaschine. Dafür benützt er oder sie vielleicht den Lift häufiger als sein oder ihr viel waschender Nachbar oder seine oder ihre viel waschende Nachbarin. Unter dem Strich und über das Jahr gleichen sich solche Unterschiede mehr oder weniger aus.