Das Wichtigste in Kürze
- Kleiner Unterhalt gehört zur Verantwortung der Mieterinnen und Mieter. Dazu zählen einfache Arbeiten wie Glühbirnen wechseln, Abflüsse reinigen oder lockere Schrauben anziehen.
- Für grössere Mängel wie defekte Haushaltsgeräte oder beschädigte Bauteile sind grundsätzlich die Vermieterinnen und Vermieter zuständig. Mieterinnen und Mieter müssen solche Schäden jedoch melden.
- Wer einen Schaden durch Verletzung der Sorgfaltspflicht verursacht oder einen Gegenstand übermässig abnutzt, muss die Kosten selbst oder über die Haftpflichtversicherung übernehmen.