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Kleiner Unterhalt in der Mietwohnung: Wer bezahlt was?

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Person zieht mit einem Schraubenzieher das Scharnier einer Küchenschranktür fest und führt kleinen Unterhalt in der Mietwohnung aus.

Mieterinnen und Mieter müssen das Mietobjekt sorgfältig behandeln. Aber wo gewohnt wird, da entstehen früher oder später kleinere oder grössere Mängel. Wer muss welche Kosten übernehmen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Kleiner Unterhalt gehört zur Verantwortung der Mieterinnen und Mieter. Dazu zählen einfache Arbeiten wie Glühbirnen wechseln, Abflüsse reinigen oder lockere Schrauben anziehen.
  • Für grössere Mängel wie defekte Haushaltsgeräte oder beschädigte Bauteile sind grundsätzlich die Vermieterinnen und Vermieter zuständig. Mieterinnen und Mieter müssen solche Schäden jedoch melden.
  • Wer einen Schaden durch Verletzung der Sorgfaltspflicht verursacht oder einen Gegenstand übermässig abnutzt, muss die Kosten selbst oder über die Haftpflichtversicherung übernehmen.

Schäden in der Mietwohnung richtig beurteilen

In der Schweiz zügeln gemäss Bundesamt für Statistik BFS jedes Jahr plus/minus 800'000 Menschen. Spätestens dann, kurz vor dem Umzug, werden grössere oder kleinere Schäden offensichtlich, die während der Miete entstanden sind. Zum Beispiel abgeschlagene Kanten am Türrahmen, lose Schrauben oder Verschlüsse, ein Riss in der Scheibe oder ein Backblech mit verkrusteten Essensresten. Die Frage, wer dafür haftet und die Unterhalts- oder Reparaturarbeiten bezahlen muss, führt immer wieder zu Streit zwischen Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermieter.

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Was Mieterinnen und Mieter reparieren und bezahlen müssen

Im Prinzip hast du als Mieterin oder Mieter Anspruch auf Reparaturen und den Unterhalt der Wohnung. Aber es gibt Ausnahmen. In den Allgemeinen Vertragsbedingungen vieler Mietverträge heisst es in der Regel: «Die Vermieterin oder der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten und Mängel zu beheben. Vorbehalten bleibt die Behebung kleinerer Mängel, die den Mieterinnen und Mietern obliegt.» Als kleiner Mangel gilt ein Mangel, der ohne grössere Kosten und ohne grossen Aufwand gereinigt oder ausgebessert werden kann.

Was Vermieterinnen und Vermieter reparieren und bezahlen müssen

Das heisst, dass sich die Vermieterin oder der Vermieter um den Schaden kümmern und eine Fachperson aufbieten müssen, wenn sich beispielsweise die Tapete von der Wand löst oder der Kühlschrank nicht mehr kühlt. Du musst den Mangel aber melden und die Beseitigung von der Vermieterin oder vom Vermieter verlangen, am besten schriftlich. Die Vermieterin oder der Vermieter bezahlt die Rechnung. Ausser, du hast deine Sorgfaltspflicht verletzt, den Gegenstand übermässig abgenutzt oder dir ist ein Missgeschick passiert. Dann haftest du beziehungsweise übernimmt deine Haftpflichtversicherung die Kosten.

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Der kleine Unterhalt

Du musst kleinere Mängel selbst beheben und kleinere Reparaturen wie den Ersatz kleinerer Gegenstände selbst bezahlen. Fachleute sprechen vom kleinen Unterhalt. Dazu gehören beispielsweise:

  • lockere Schrauben anziehen
  • Scharniere ölen
  • Abflüsse in Bad und Küche reinigen
  • Glühbirnen wechseln
  • verschmutzte Backbleche, kaputte Seifenschalen oder den Filter des Dampfabzugs ersetzen.       

Auch dann, wenn die Lebensdauer der Gegenstände eigentlich abgelaufen ist. Die Pflicht zum kleinen Unterhalt beschränkt sich auf Räumlichkeiten, die du ausschliesslich benutzt hast. Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen in gemeinschaftlich genutzten Bauteilen wie Treppenhaus, Keller oder Einstellhalle gehen zulasten der Verwaltung.

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