Der Durchgang muss frei sein
Weiterreichende Nutzungen müssen von der Liegenschaftsverwaltung bewilligt werden. Diese sollte unbedingt darauf achten, dass es auf keinen Fall zu Behinderungen im Treppenhaus kommt. Das ist lästig für die Nachbarinnen und Nachbarn oder Besuchende und kann im Notfall beispielsweise die Feuerwehr oder Rettungsdienste behindern. Generell sind Vermieterinnen und Vermieter gut beraten, weiterreichende Nutzungen abzulehnen. Wenn ein Schuhgestell im Treppenhaus steht, kann derselbe Wunsch einer Nachbarin oder eines Nachbarn nicht abgelehnt werden, selbst wenn das Schuhgestell grösser ist als das bereits bewilligte.
Vermieterinnen und Vermieter sollten auch darauf achten, dass es im Treppenhaus nicht zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen kommt. Abfallsäcke können unangenehm riechen oder Flüssigkeit verlieren. Ein Rauchverbot im Treppenhaus sollte heutzutage selbstverständlich sein. Das Treppenhaus ist die Schnittstelle zu den Nachbarinnen und Nachbarn, darum sollten alle aufeinander Rücksicht nehmen.