myky

Hausordnung im Treppenhaus: Regeln für Mieterinnen und Mieter

ca. 3 Leseminuten
Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses mit Wohnungstüren und fast freiem Durchgang gemäss Hausordnung

In einem Mehrfamilienhaus teilen sich die Mieterinnen und Mieter Gemeinschaftsflächen wie die Waschküche oder die Garage. Die Meinungen darüber, wie solche Flächen genutzt werden dürfen, gehen manchmal auseinander. Am häufigsten geht es um die Nutzung des Treppenhauses.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Treppenhaus gehört in der Regel zu den gemeinschaftlichen Bereichen einer Liegenschaft und dient als Flucht- und Zugangsweg, deshalb gelten klare Regeln zur Nutzung.
  • Persönliche Gegenstände wie Schuhschränke, Kinderwagen oder Pflanzen sind im Mietrecht nur erlaubt, wenn sie niemanden behindern und keine Sicherheitsvorschriften verletzen.
  • Vermieterinnen und Vermieter dürfen in der Hausordnung festlegen, was im Treppenhaus erlaubt ist, müssen dabei jedoch verhältnismässig vorgehen und die Rechte der Mieterinnen und Mieter respektieren.

Nutzung des Treppenhauses im Mehrfamilienhaus

In der Wohnung fehlt der Platz für das Schuhgestell – warum nicht einfach im Treppenhaus aufstellen? Der Abfallsack ist voll, die Abfuhr kommt erst übermorgen – warum den Sack nicht so lange ins Treppenhaus stellen? Rechtlich gesehen ist der Fall klar. Das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses darf nur für seinen eigentlichen Zweck benutzt werden: damit die Mieterinnen und Mieter zu ihrer Wohnung gelangen können. Darüber hinaus ist nur eine Fussmatte vor der Wohnungstür erlaubt.

Service Teaser Dateien de

Hast du alle wichtigen Unterlagen zu deinem Zuhause griffbereit?

Speichere Verträge, Rechnungen und Pläne sicher an einem Ort und finde alles in Sekunden wieder.

Der Durchgang muss frei sein

Weiterreichende Nutzungen müssen von der Liegenschaftsverwaltung bewilligt werden. Diese sollte unbedingt darauf achten, dass es auf keinen Fall zu Behinderungen im Treppenhaus kommt. Das ist lästig für die Nachbarinnen und Nachbarn oder Besuchende und kann im Notfall beispielsweise die Feuerwehr oder Rettungsdienste behindern. Generell sind Vermieterinnen und Vermieter gut beraten, weiterreichende Nutzungen abzulehnen. Wenn ein Schuhgestell im Treppenhaus steht, kann derselbe Wunsch einer Nachbarin oder eines Nachbarn nicht abgelehnt werden, selbst wenn das Schuhgestell grösser ist als das bereits bewilligte.

Vermieterinnen und Vermieter sollten auch darauf achten, dass es im Treppenhaus nicht zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen kommt. Abfallsäcke können unangenehm riechen oder Flüssigkeit verlieren. Ein Rauchverbot im Treppenhaus sollte heutzutage selbstverständlich sein. Das Treppenhaus ist die Schnittstelle zu den Nachbarinnen und Nachbarn, darum sollten alle aufeinander Rücksicht nehmen.

Garten, Waschküche, Garage & Co.

Das Treppenhaus gehört zu den sogenannten Gemeinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses. Ebenso wie die Eingänge, die Waschküche, der Garten, die Garage und – falls vorhanden – der Dachboden. Diese Flächen werden von allen Mieterinnen und Mietern gemeinsam genutzt. Darum ist es sinnvoll, in einer Hausordnung zu regeln, wie die Flächen genutzt werden dürfen. Die Hausordnung sollte integrierender Bestandteil des Mietvertrags sein. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich Mieterinnen und Mieter, sich an die Regeln zu halten. Verstösst eine Mietpartei gegen die Hausordnung, können Vermieterinnen und Vermieter sie schriftlich mahnen und an ihre Pflicht zu Sorgfalt und Rücksichtnahme erinnern. Falls das nicht hilft, können Vermieterinnen und Vermieter den Mietvertrag mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.

Miteinander reden löst viele Probleme

Soweit sollte es nicht kommen. Wenn sich eine Mietpartei am Schuhgestell der Nachbarinnen oder Nachbarn im Treppenhaus stört, sollte sie das Gespräch suchen. Vielleicht sind Vermieterinnen und Vermieter damit einverstanden, dann gibt es keinen Grund, sich aufzuregen. Und falls Vermieterinnen und Vermieter gar nichts davon wissen, finden die Mietparteien sicherlich eine einvernehmliche Lösung im Gespräch. Das ist einfacher und besser für das Zusammenleben im Haus, als Vermieterinnen und Vermieter mit jeder Kleinigkeit zu behelligen.

Service Teaser Experten

Suchst du die richtigen Expertinnen oder Experten für dein Projekt?

Finde geprüfte Fachpersonen in deiner Nähe und erhalte Unterstützung für deine Sanierung oder Modernisierung.

Häufige Fragen

Bleibe zum Thema Recht informiert

Abonniere unseren themenspezifischen Newsletter und erhalte regelmässig relevante Informationen rund um das Thema Recht.