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Brandschutz im Treppenhaus: Vorschriften und Regeln

ca. 4 Leseminuten in Zusammenarbeit mit Christian Walthert, Gemeinde Brügg
Person geht durch ein Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus – Fluchtwege müssen jederzeit frei passierbar sein.

In Mehrfamilienhäusern sind Treppenhäuser einerseits Fluchtwege für die Bewohnerinnen und Bewohner, andererseits dienen sie als Zugangsweg für Sicherheits- und Rettungsdienste. Umso wichtiger ist es, dass die Treppenhäuser frei zugänglich sind und sich in einwandfreiem Zustand befinden.

Experte in diesem Artikel

Christian Walthert

Christian Walthert
Gemeinde Brügg

Christian Walthert ist Brandschutzexperte VKF und Leiter Schutz und Rettung der Gemeinde Brügg. Er verfügt über langjährige Erfahrung im technischen und vorbeugenden Brandschutz und war unter anderem als Brandschutzexperte bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) tätig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Treppenhäuser sind in Mehrfamilienhäusern zentrale Flucht- und Rettungswege, sie müssen jederzeit frei passierbar und in einwandfreiem Zustand sein, damit Bewohnerinnen und Bewohner sowie Rettungsdienste im Notfall sicher passieren können.
  • Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind klar, keine brennbaren Materialien, keine abgestellten Gegenstände, Türen geschlossen halten und eine freie Durchgangsbreite von mindestens 1,20 Metern gewährleisten.
  • Ausnahmen wie ein Schuhschrank sind nur unter strengen Bedingungen erlaubt, entscheidend ist stets die Einhaltung der Brandschutzregeln und die Sicherstellung der Mindestbreite im Treppenhaus.

Fluchtwege und Zugänge in einem

Generell hat die Sicherheit in Treppenhäusern von grösseren Gebäuden oberste Priorität. Dies aus gutem Grund: Treppenhäuser müssen jederzeit frei passierbar sein, weil sie gleichzeitig Fluchtwege für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Zugangswege für Rettungsdienste und die Feuerwehr sind.

Sicherheitsregeln für Treppenhäuser

Im Falle eines Brandes mit starker Rauchentwicklung können Gegenstände im Treppenhaus zu einer tödlichen Falle werden. Aber auch aus Gründen der freien Zugänglichkeit sind die nachstehenden Regeln von grosser Wichtigkeit:

  • Wohnungszugänge, Ausgänge und Vorplätze sind jederzeit freizuhalten.
  • Kinderwagen und Velos dürfen Fluchtwege nicht behindern.
  • Brennbare Gegenstände oder Materialien wie Elektrogeräte, Brennholz, Chemikalien oder Kehricht haben in Treppenhäusern nichts zu suchen.
  • Benzinbetriebene Fahrzeuge dürfen nicht parkiert werden.
  • Das Laden von E-Bikes ist ebenfalls verboten.
  • Offenes Feuer wie Kerzen oder ähnliche Dekorationsgegenstände ist untersagt.
  • Merk dir Fluchtwege, Standorte von Löschgeräten oder – falls vorhanden – die Taster von Brandmeldeanlagen.
  • Melde Brandschutzmängel am Gebäude der Hausverwaltung.
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Feuerpolizeiliche Vorschriften

Zudem sind die feuerpolizeilichen Vorschriften in Bezug auf die Brandsicherheit in Treppenhäusern klar und deutlich. Sie lauten:

  • Treppenhäuser als Flucht- und Rettungswege frei und sicher benutzbar halten.
  • Ausgänge, Vorplätze und Zwischenpodeste freihalten.
  • Kein Altpapier, Brennholz, keine Gasflaschen usw. lagern.
  • Türen stets schliessen.
  • Freie Durchgangsbreite mindestens 1,20 m.
  • Keine brennbaren Wand- und Deckenbekleidungen anbringen.
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Was darf ins Treppenhaus?

Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie von der Gebäudeeigentümerschaft bewilligt werden. Auch diese muss sich an die Brandschutzvorschriften halten. Die Gebäudeeigentümerschaft ist zudem gut beraten, weitergehende Nutzungen des Treppenhauses abzulehnen.

Eine mögliche Ausnahme ist ein Schuhschrank pro Wohnung, wenn:

  • Die Hausordnung dies ausdrücklich zulässt.
  • Der Schuhschrank nicht brennbar und fest an der Wand montiert ist.
  • die maximale Grundfläche 1 m² (maximale Tiefe 20 cm) oder das maximale Volumen 0,2 m³ nicht überschreitet.

  • eine Durchgangsbreite von mindestens 1,20 m frei bleibt und Lösch- und Sicherheitseinrichtungen jederzeit zugänglich sind.

Im Weiteren können in Treppenhäusern selbstverständlich Fussmatten ausgelegt werden. Für Schuhe oder Topfpflanzen gilt das stillschweigende Einverständnis der Vermietenden oder der Nachbarinnen und Nachbarn. Wird dieses von einer der Parteien widerrufen, müssen Schuhe und Pflanzen aus dem Treppenhaus entfernt werden. Auch hier ist eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m freizuhalten.

Generell sollten Mietende beherzigen, dass das Treppenhaus kein erweiterter Wohnraum ist, sondern ausschliesslich als Flucht- und Rettungsweg dient.

Zustand im Treppenhaus

Pflichten gelten aber auch für Vermietende bzw. die Gebäudeeigentümerschaft. Sie haben dafür zu sorgen, dass Fluchtwege und Treppenhäuser in einwandfreiem Zustand sind und allfällige Evakuierungen im Notfall nicht erschweren. Sie haben somit zu gewährleisten, dass:

  • Schäden an Treppen sofort behoben werden.
  • Normgerechte Geländer und Handläufe montiert sind.
  • Die Treppen gut ausgeleuchtet sind.
  • Ein rutschfester Belag vorhanden ist.
  • Die Vorderkanten der Stufen gut sichtbar sind.
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