Flucht- und Rettungswege sind besonders wichtig
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Fluchtwege wie Treppenhäuser, Korridore und Ausgänge. Sie sind so anzulegen, dass sie jederzeit rasch und sicher benutzt werden können. Die schweizerischen Brandschutzvorschriften der VKF definieren Anzahl, Länge, Breite und Ausführung der Treppenanlagen in Mehrfamilien- und Hochhäusern. Auflagen bestehen weiter unter anderem im Zusammenhang mit Bauteilen, Baustoffen, technischen Ausrüstungen und bei der Anordnung von Türen und Fenstern.
In allen Gebäuden müssen Flucht- und Rettungswege jederzeit freigehalten werden. Für die Feuerwehr muss der Zugang zu den Wohnbauten immer ungehindert gewährleistet sein. Treppenanlagen, Korridore und Ausgänge dürfen nicht zweckentfremdet werden; Schuhmöbel, Fahrräder etc. verwandeln sich in einem mit dichtem Rauch gefüllten Treppenhaus sofort zu gefährlichen Stolperfallen für die Flüchtenden und die Rettungsleute. Zudem bilden sie eine Brandlast an einem Ort, wo keine Brandlasten zugelassen sind.