Lagerung von grösseren Benzin-Mengen
Während die Vorschriften zur Lagerung von Benzin in einem 25-Liter-Kanister eher rudimentär sind, ist der gesetzliche Rahmen bei grösseren Mengen weit enger. Sobald die gelagerte Menge 26 bis 100 Liter beträgt, ist die Lagerung in einem nicht brennbaren Schrank zwingend erforderlich. Dieser muss eine Auffangschale enthalten, welche die gesamte gelagerte Menge aufnehmen kann. Bei doppelwandigen Gebinden oder Kleintanks entfällt hingegen die Auffangschalenpflicht. Der Aufstellraum muss zudem mit einer Lüftung oder durch Fenster belüftet werden können.
Bei noch höheren Mengen gelten für die Räumlichkeiten spezielle Brandschutzvorschriften wie Feuerwiderstand, Belüftung etc. Für alle Mengen von mehr als 25 Litern gelagertem Benzin gilt überdies, dass in Grundwasserschutzzonen generell keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden dürfen.