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Benzin und Gasflaschen lagern in der Schweiz: Vorschriften und Sicherheit

ca. 4 Leseminuten in Zusammenarbeit mit Johannes Warnke, Gebäudeversicherung Bern (GVB)
Roter Benzinkanister zur sicheren Lagerung von Benzin.

Das Aufbewahren von Benzin und Gasflaschen erfordert besondere Vorsichtsmassnahmen. Worauf du bei der Lagerung von Benzinkanistern und Flüssiggasflaschen achten musst, erfährst du hier.

Experte in diesem Artikel

Johannes Warnke, Gebäudeversicherung Bern (GVB)

Johannes Warnke
Gebäudeversicherung Bern (GVB)

Johannes Warnke ist diplomierter Bauingenieur und Brandschutzexperte bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB). Er verfügt über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung im vorbeugenden Brandschutz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Benzin ist hochentzündlich, sein Flammpunkt liegt unter 23 Grad Celsius, deshalb reicht bereits geringe Wärme oder ein Funke für eine Entzündung. Im Vergleich zu Diesel oder Leichtöl besteht ein deutlich höheres Brandrisiko.
  • Bis zu 25 Liter Benzin pro Raum darfst du in geprüften Kanistern lagern, vorausgesetzt der Raum ist gut belüftet, dicht und ohne Abfluss. In Mehrfamilienhäusern gilt die Höchstmenge pro Raum, nicht pro Person, und es dürfen keine weiteren leicht entzündlichen Flüssigkeiten vorhanden sein.
  • Bei 26 bis 100 Litern gelten strengere Vorschriften für die Lagerung von Benzin, zum Beispiel ein nicht brennbarer Schrank mit Auffangschale und ausreichende Lüftung. In Grundwasserschutzzonen ist die Lagerung von mehr als 25 Litern generell verboten.
  • Gasflaschen dürfen nicht im Hausinnern oder im Keller gelagert werden, da austretendes Propan oder Butan schwerer als Luft ist und sich am Boden sammelt. Schon ein kleiner Funke kann zu einer Explosion führen.
  • Flüssiggasflaschen sollten ganzjährig im Freien an einem geschützten, trockenen und ebenen Ort stehen. Vor dem Überwintern prüfst du die Dichtigkeit, schliesst die Ventile und lagerst volle Flaschen frostgeschützt und fern von brennbaren Materialien.

Warum Benzin besondere Vorsicht erfordert

Benzin gehört zu den am leichtesten entzündbaren Stoffen überhaupt. Der sogenannte Flammpunkt beträgt weniger als 23 Grad Celsius und liegt damit deutlich tiefer als beispielsweise bei Leichtöl oder Diesel. Deren Flammpunkt beträgt 60 Grad oder höher.

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Benzin in der Garage oder im Keller lagern

Es mag erstaunen, aber Benzin in geprüften Kunststoff- oder Metallkanistern darf in jedem beliebigen Raum gelagert werden. Voraussetzung ist, dass die Füllmenge nicht mehr als 25 Liter beträgt und der Raum gut belüftet ist. Aber aufgepasst: Die maximalen 25 Liter sind gleichbedeutend mit maximal 25 Litern pro Raum. Wenn du in der Garage oder im Keller eines Mehrfamilienhauses Benzin lagerst, musst du dich vergewissern, dass es deine Nachbarinnen und Nachbarn nicht ebenfalls tun. Auch dürfen sich keine anderen leicht entzündlichen Flüssigkeiten im selben Raum befinden. Ebenso müssen die Räume abflusslos und dicht sein, sodass auch kein Versickern möglich ist.

Lagerung von grösseren Benzin-Mengen

Während die Vorschriften zur Lagerung von Benzin in einem 25-Liter-Kanister eher rudimentär sind, ist der gesetzliche Rahmen bei grösseren Mengen weit enger. Sobald die gelagerte Menge 26 bis 100 Liter beträgt, ist die Lagerung in einem nicht brennbaren Schrank zwingend erforderlich. Dieser muss eine Auffangschale enthalten, welche die gesamte gelagerte Menge aufnehmen kann. Bei doppelwandigen Gebinden oder Kleintanks entfällt hingegen die Auffangschalenpflicht. Der Aufstellraum muss zudem mit einer Lüftung oder durch Fenster belüftet werden können.

Bei noch höheren Mengen gelten für die Räumlichkeiten spezielle Brandschutzvorschriften wie Feuerwiderstand, Belüftung etc. Für alle Mengen von mehr als 25 Litern gelagertem Benzin gilt überdies, dass in Grundwasserschutzzonen generell keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden dürfen.

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Flüssiggasflaschen richtig aufbewahren

Am Ende der Grillsaison sollten Gasgrill und Flüssiggasflaschen voneinander getrennt aufbewahrt werden. Während der Grill mit Vorteil im Hausinnern verstaut wird, schon allein um ihn vor Rost zu schützen, ist bei der Lagerung von Gasflaschen das Gegenteil der Fall.

Gasflaschen immer im Freien lagern

Gasflaschen sollen nicht im Hausinnern gelagert werden. Die Lagerung im Untergeschoss ist nicht erlaubt. Das Einlagern von Gasbehältern in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel in Kellern kann mitunter lebensgefährlich sein. Da verflüssigtes Propangas oder Butangas schwerer als Luft ist, kann sich austretendes Gas ähnlich wie eine Wasserlache am Boden ausbreiten. Mitunter genügt ein Funke eines Lichtschalters, um eine Explosion hervorzurufen.

Gasflaschen an geschütztem Ort überwintern lassen

Auch wenn es zur Lagerung von Gasflaschen keine expliziten Vorschriften gibt: Lass deine Gasflaschen – ob voll oder leer – im Freien an einem geschützten Ort überwintern, zum Beispiel im Garten oder auf dem Balkon. Der Untergrund sollte fest, trocken und eben sein. Vermeide direkte Sonneneinstrahlung. Volle Gasflaschen sollten zudem vor Frost geschützt gelagert werden. Auch sollte darauf geachtet werden, dass allfällig austretendes Gas nicht in Vertiefungen wie offene Kellerfenster oder Aussentreppenhäuser dringen kann. Generell gilt: Gasflaschen sollten nicht in der Nähe von leicht brennbaren Materialien aufbewahrt werden.

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Gasbehälter und Ventile auf Dichtigkeit überprüfen

Bevor du deine Gasflaschen überwinterst, überprüfe ihre Dichtigkeit. Schliesse die Ventile ganz und schraube die Flaschenkappen auf. Solltest du ein leises Zischen vernehmen, muss die Gasflasche durch eine Fachperson kontrolliert werden.

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