Vermietende erlassen die Hausordnung
Da die Hausordnung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, werden die Regeln für das Zusammenleben ausschliesslich von den Vermietenden und nicht vom Gesetz erlassen. Vermietende wiederum dürfen eine im Mietvertrag integrierte Hausordnung nicht einfach abändern, ohne dies als Vertragsänderung entsprechend zu verbriefen.
In der Schweiz finden zumeist standardisierte Hausordnungen Verwendung, welche beispielsweise von den kantonalen Hauseigentümerinnen- und Hauseigentümervereinigungen oder vom Mieterinnen- und Mieterschutz angeboten werden.