Beispiel 1: Lärm durch Kinder
Kinder sind manchmal laut. Sie dürfen und sollen lachen, lärmen und spielen, solange sie auf dem Spielplatz, in ihrem Zimmer oder auf der Wiese spielen und sich an die Ruhezeit beziehungsweise Nachtruhe halten. Ein Auge zudrücken müssen Nachbarinnen und Nachbarn beispielsweise, wenn ein Baby mitten in der Nacht schreit oder weint. Falls Vermietende keinen Kinderlärm im Haus wollen, sollten sie kinderlose Mietende auswählen, dürfen aber im Vertrag nicht vorschreiben, dass sie keinen Nachwuchs bekommen dürfen. Das würde ihre Persönlichkeitsrechte verletzen, darum wäre der Passus nichtig.