Regelung bei besonders lautstarken Instrumenten
Wer besonders lärmintensive Instrumente wie Schlagzeug oder Trompete spielt, sollte seine Spielzeiten aus Rücksicht auf die Nachbarn freiwillig einschränken oder in der Mietwohnung ganz darauf verzichten. Je nach Fall können laute Instrumente den «zumutbaren Rahmen» sprengen.
Im schlimmsten Fall kann die Verwaltung den Mietvertrag kündigen, weil sie den anderen Mietparteien gegenüber verpflichtet ist, den vertragsgemässen Gebrauch der Mietsache zu garantieren. Eine einvernehmliche Regelung ist jedoch für alle Beteiligten angenehmer als ein Rechtsstreit.