Das Wichtigste in Kürze
- Normale Abnutzung durch sorgfältigen Gebrauch geht zulasten der Vermieter und ist mit der Miete abgegolten. Dazu gehören beispielsweise vergilbte Wände, abgenutzte Teppiche oder altersbedingte Defekte.
- Schäden und übermässige Abnutzung müssen grundsätzlich von den Mietern übernommen werden. Dazu zählen unter anderem Brandlöcher, zerbrochene Scheiben, tiefe Kratzer oder Schäden durch Haustiere.
- Haftpflichtversicherung deckt die meisten plötzlich und unbeabsichtigt verursachten Schäden. Schleichende Schäden wie Nikotinverfärbungen oder bauliche Veränderungen sind in der Regel ausgeschlossen.
- Zeitwert statt Neuwert gilt bei vielen Schäden. Mieter müssen häufig nur den verbleibenden Wert einer beschädigten Einrichtung ersetzen, während der kleine Unterhalt bis etwa 200 Franken grundsätzlich zulasten der Mieter geht.