Regeln für exotische Haustiere
Exotische Tiere wie Schlangen oder Spinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Vermieterinnen und Vermieter gehalten werden. Sie können die Erlaubnis verweigern, auch wenn die Tiere ungiftig sind. Vermieterinnen und Vermieter sind dazu verpflichtet, alle Mieterinnen und Mieter vor übermässigen Beeinträchtigungen zu schützen. Dazu gehört die Angst davor, von einer Schlange überrascht zu werden. Ausserdem muss für die Haltung vieler exotischer Tiere eine Bewilligung des kantonalen Veterinäramtes eingeholt werden.
Ohne Einschränkungen erlaubt ist die Haltung von Kleintieren wie Mäusen, Hamstern, Kanarienvögeln oder Zierfischen, sofern sich ihre Anzahl in Grenzen hält. Bei Aquarien sollte vorgängig abgeklärt werden, ob der Boden das Gewicht des Beckens tragen kann.