Katzenleiter nur mit Zustimmung montieren
Bei Wohnungen im Erdgeschoss ist dem Freiheitsdrang der Katze mit dem Einbau einer Katzenklappe Genüge getan. Wohnt man jedoch in oberen Stockwerken, wird zusätzlich eine Katzenleiter benötigt. Ohne die Zustimmung der Vermietenden sollte jedoch keine Katzenleiter montiert werden, denn grundsätzlich dürfen Mietende die Fassade ausserhalb des eigenen Balkons nicht nutzen. Jede Veränderung an der Fassade muss also von den Vermietenden genehmigt werden. Wer ohne Rücksprache eine Katzenleiter anbringt, muss in Kauf nehmen, dass die Vermietenden diese wieder entfernen lassen.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft ist es angebracht, auch bei Vorlage einer Genehmigung für das Anbringen einer Katzentreppe mit den Nachbarinnen und Nachbarn Rücksprache zu nehmen, sie über das Vorhaben zu informieren und um Zustimmung zu bitten.
Die Erlaubnis der Vermietenden für den Einbau einer Katzenklappe und die Montage einer Katzenleiter hängt oftmals auch davon ab, ob dadurch nicht Einbrechenden ihr Tun erleichtert wird. Deshalb ist darauf zu achten, dass die Katzenklappe so platziert wird, dass Fenster- und Türgriffe nicht von aussen erreicht werden können. Und Katzenleitern müssen zwar für eine Katze stabil sein, dürfen gleichzeitig aber nicht zur Einstiegshilfe für Einbrechende werden.