Vorschriften konkretisieren Artikel 712a Absatz 2
Das gilt zum Beispiel für Vorschriften, die Belästigungen ausschliessen, minimieren oder sanktionieren, die mit der Tierhaltung verbunden sein können. In diesem Sinne wäre beispielsweise die Vorschrift zulässig, einen Hund innerhalb der Liegenschaft anzuleinen oder Haustiere vom Kinderspielplatz fernzuhalten. Solche Vorschriften präzisieren die Pflichten von Tierhalterinnen und Tierhaltern, auf die anderen Miteigentümerinnen und Miteigentümer Rücksicht nehmen zu müssen.
Übrigens: Falls eine Stockwerkeigentümerin oder ein Stockwerkeigentümer die eigene Wohnung vermietet, gelten für die Mieterin oder den Mieter die Regeln des Stockwerkeigentums. Deshalb ist es ratsam, die Nutzungsvorschriften der Eigentümergemeinschaft als integrierenden Teil in den Mietvertrag einzuschliessen.