Freilauf oder Wohnungshaltung
Eine wichtige Entscheidung, die Katzenhalterinnen und Katzenhalter treffen müssen, ist die des Freilaufs. Die ungehinderte Freilaufhaltung mit Katzenklappe ist unbestritten tiergerechter. Liegt die Wohnung aber in der Nähe von vielbefahrenen Strassen oder auf einer hohen Etage, kann eine Wohnungshaltung besser sein. Damit sie tiergerecht ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
Von klein auf drinnen: Nicht jede Katze eignet sich als Stubentiger. So ist es unabdingbar, dass eine Wohnungskatze stets drinnen gehalten wird. Wenn Katzen einmal freien Auslauf und die unterschiedlichsten Umweltreize genossen haben, ist es ausserordentlich schwierig und sehr fragwürdig, sie an ein reines «Stuben-Leben» zu gewöhnen. Bauernhofkatzen sind deshalb nicht für die Wohnungshaltung geeignet. Die Umsiedlung einer «Heimkatze» von einer grösseren in eine kleinere Wohnung ist hingegen kein Problem, sofern das neue Zuhause alle Katzenbedürfnisse erfüllt.
Keine Einzelhaltung bei Berufstätigkeit: Katzen haben eine soziale Ader und dieser muss entsprochen werden. Auch wenn der Mensch die nötige Zuwendung leistet, ist es ratsam, Kontakte mit sozialisierten Artgenossen zu ermöglichen. Gerade bei Berufstätigen ist es daher zentral, mit Artgenossen sozialisierte Wohnungskatzen nicht einzeln zu halten, da diese sonst vereinsamen würden. Anders ist es bei Einzelgängerkatzen, die kein weiteres Tier neben sich dulden.