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Katze im Garten begraben in der Schweiz: Was ist erlaubt?

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Kleine Gedenkstätte mit Holzkreuz und Blumen auf einem Grab für ein Haustier im Garten.

Ein totes Haustier muss ordnungsgemäss entsorgt werden. Für manche Tierhalterinnen und Tierhalter kommt eine Abgabe an eine Tierkadaversammelstelle jedoch nicht in Frage. Lies jetzt, welche Alternativen es gibt.

Aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein verstorbenes Haustier muss gesetzeskonform entsorgt werden. Die einfachste Lösung ist die Abgabe bei einer Tierkadaversammelstelle.
  • Wer sich einen persönlicheren Abschied wünscht, kann ein Tierkrematorium wählen und die Asche in einem Gemeinschaftsgrab, einer Urne oder auf einem Tierfriedhof beisetzen lassen.
  • Ein Tierfriedhof bietet die Möglichkeit einer individuellen Bestattung und je nach Angebot sogar einer späteren gemeinsamen Ruhestätte mit den Tierhalterinnen und Tierhaltern.
  • Kleine Tiere bis maximal 10 Kilogramm dürfen unter bestimmten Bedingungen im eigenen Garten begraben werden, sofern sie ausreichend tief bestattet werden.

Die Tierkadaversammelstelle: Die einfachste Lösung für verstorbene Haustiere

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ein Tierkörper korrekt entsorgt werden muss. Wer ein Haustier hält, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was im Todesfall des Tieres geschehen soll. Die Stiftung für das Tier im Recht informiert über die rechtlichen Vorgaben zur Entsorgung verstorbener Haustiere.

Am einfachsten ist es, ein Haustier bei einer Tierkadaversammelstelle abzugeben. Hierhin gelangen auch jene Haustiere, die bei der Tierärztin oder beim Tierarzt sterben und für die die Tierhalterin oder der Tierhalter keine besonderen Entsorgungswünsche angegeben hat.

Wem die Tierkadaversammelstelle zu lieblos erscheint, kann sein Tier in einem Tierkrematorium einäschern lassen. Je nach Tierkrematorium besteht die Möglichkeit, die Asche des Haustiers in einem Gemeinschaftsgrab beizusetzen, das Tier in einem Einzelgrab zu bestatten oder sich die Urne zusenden zu lassen. Die Besitzerin oder der Besitzer kann die Urne in einem Urnengrab auf einem Tierfriedhof beisetzen oder zu Hause aufbewahren, um sich später zusammen mit den tierischen Lieblingen bestatten zu lassen.

Alternativ kannst du die Asche eines Haustiers auch im Freien verstreuen. Aus Gründen des Gewässerschutzes ist es allerdings nicht erlaubt, dies in einem Fluss, See oder Gewässer zu tun.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dein Tier auf einem Tierfriedhof bestatten zu lassen. Je nach Tierfriedhof kannst du dir sogar einen Platz sichern, um einst gemeinsam mit deinen vierbeinigen Lieblingen die letzte Ruhe zu finden.

Muss ein Haustier eingeschläfert werden, kann die Tierärztin oder der Tierarzt es – je nach Wunsch der Halterin oder des Halters – an die Tierkadaversammelstelle oder an ein Tierkrematorium übergeben.

Vergraben im Garten: Was in der Schweiz erlaubt ist

Besitzerinnen und Besitzer von Tieren wie Meerschweinchen, Hamstern, Vögeln, Katzen oder kleinen Hunden, die höchstens zehn Kilogramm wiegen, dürfen ihr Tier auch im eigenen Garten begraben.

Das Tier sollte in eine Kiste gelegt und in mindestens einem Meter Tiefe vergraben werden. So lässt sich verhindern, dass andere Tiere vom Geruch des verwesenden Haustiers angezogen werden und versuchen, es auszugraben.

Wenn du zur Miete wohnst, solltest du deine Verwaltung vorgängig um Erlaubnis fragen, bevor du mit dem Graben anfängst.

Für Mietwohnungen und Wohneigentum gilt jedoch gleichermassen, dass Tiere, die mehr als zehn Kilogramm wiegen, nicht im Garten vergraben werden dürfen.

Nicht erlaubt ist das Vergraben eines Tieres im Wald oder auf öffentlichem Grund, und zwar unabhängig von dessen Gewicht.

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