Die Tierkadaversammelstelle: Die einfachste Lösung für verstorbene Haustiere
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ein Tierkörper korrekt entsorgt werden muss. Wer ein Haustier hält, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was im Todesfall des Tieres geschehen soll. Die Stiftung für das Tier im Recht informiert über die rechtlichen Vorgaben zur Entsorgung verstorbener Haustiere.
Am einfachsten ist es, ein Haustier bei einer Tierkadaversammelstelle abzugeben. Hierhin gelangen auch jene Haustiere, die bei der Tierärztin oder beim Tierarzt sterben und für die die Tierhalterin oder der Tierhalter keine besonderen Entsorgungswünsche angegeben hat.
Wem die Tierkadaversammelstelle zu lieblos erscheint, kann sein Tier in einem Tierkrematorium einäschern lassen. Je nach Tierkrematorium besteht die Möglichkeit, die Asche des Haustiers in einem Gemeinschaftsgrab beizusetzen, das Tier in einem Einzelgrab zu bestatten oder sich die Urne zusenden zu lassen. Die Besitzerin oder der Besitzer kann die Urne in einem Urnengrab auf einem Tierfriedhof beisetzen oder zu Hause aufbewahren, um sich später zusammen mit den tierischen Lieblingen bestatten zu lassen.
Alternativ kannst du die Asche eines Haustiers auch im Freien verstreuen. Aus Gründen des Gewässerschutzes ist es allerdings nicht erlaubt, dies in einem Fluss, See oder Gewässer zu tun.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dein Tier auf einem Tierfriedhof bestatten zu lassen. Je nach Tierfriedhof kannst du dir sogar einen Platz sichern, um einst gemeinsam mit deinen vierbeinigen Lieblingen die letzte Ruhe zu finden.
Muss ein Haustier eingeschläfert werden, kann die Tierärztin oder der Tierarzt es – je nach Wunsch der Halterin oder des Halters – an die Tierkadaversammelstelle oder an ein Tierkrematorium übergeben.