Aufgepasst, wenn du ein Tier hütest
Personen, die ein fremdes Tier längere Zeit hüten, gelten rechtlich als Tierhaltende. Wenn beispielsweise deine Nachbarinnen und Nachbarn eine Weltreise machen und du ihre Katze aufnimmst, wirst du zur tierhaltenden Person. Darum würde deine Haftpflichtversicherung nicht zahlen, falls die Katze auf dein neues Sofa uriniert, weil rechtlich keine Drittperson geschädigt worden ist. Und deine Nachbarinnen und Nachbarn könnten den Schaden nicht ihrer Versicherung melden, weil sie während der Weltreise nur Besitzende der Katze waren, nicht die Haltenden. Das gilt auch, wenn du zum Beispiel regelmässig mit einem fremden Pferd ausreitest, aber nicht, wenn du einen fremden Hund eine Viertelstunde lang beaufsichtigst.