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Haftung für Haustiere: Wer zahlt bei Schäden?

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Katze neben beschädigter Wand in einer Mietwohnung – Symbolbild für Haftung und Haftpflicht bei Haustierschäden.

In der Schweiz leben über 1,5 Millionen Katzen, mehr als 500'000 Hunde und knapp eine Viertelmillion Nagetiere. Kein Wunder gibt es immer wieder Diskussionen und manchmal Streit zwischen Mietenden und Vermietenden über die Haftung für Schäden durch Haustiere in Mietwohnungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mietende haften für Tierschäden, wenn diese auf vertragswidriges Verhalten oder übermässige Abnutzung zurückzuführen sind, nicht jedoch für normale Gebrauchsspuren. Bei Ersatz haftest du anteilsmässig gemäss Restwert der beschädigten Sache.
  • Schäden durch Hunde, Katzen oder Nager sind meist durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt, allerdings nur am Eigentum Dritter. Prüfe bei Hunden unbedingt, ob deine Police Schäden einschliesst oder ob eine Tierhalterhaftpflicht nötig ist.
  • Als übermässige Abnutzung gelten vermeidbare Schäden durch falsche oder nicht tiergerechte Haltung. In solchen Fällen kann die Haftpflichtversicherung die Kostenübernahme verweigern.
  • Wenn du ein fremdes Tier über längere Zeit hütest, giltst du rechtlich als tierhaltende Person. Deine Haftung ändert sich dadurch, und Versicherungen zahlen unter Umständen nicht, weil kein Schaden an einer Drittperson vorliegt.

Wann Mietende für Tierschäden haften

Für geringfügige Schäden, die als normale Abnutzung durchgehen, haften Mietende nicht. Sie haften für Schäden, die sie, ihre Mitbewohnenden, Angestellten, Gäste oder Haustiere anrichten und auf vertrags- beziehungsweise pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen sind. Darunter fällt beispielsweise übermässige Abnutzung. Kann der Schaden repariert werden und stehen die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Sache, müssen die Mietenden die Reparaturkosten allein tragen. Muss die Sache ersetzt werden, haften sie für den Restwert, der vom Alter und der üblichen Lebensdauer abhängt. Wenn sie nach sieben oder acht Jahren ausziehen und ihre Katze die Tapete zerfetzt hat, die gemäss Lebensdauertabelle 10 bis 15 Jahre hält, müssen sie etwa die Hälfte der Kosten der neuen Tapete übernehmen.

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Haftpflichtversicherung zahlt

Schäden durch Kleintiere wie Hunde, Katzen oder Nager, beispielsweise Meerschweinchen, Hamster oder Mäuse, werden in der Regel von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Manche Versicherungen schliessen Hunde aus, weil sie statistisch betrachtet grössere Schäden anrichten. Hundehaltende sollten darum prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung Schäden durch Hunde deckt. Falls nicht, müssten sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschliessen, wenn sie das finanzielle Risiko nicht selbst tragen wollen. Ausserdem verlangen manche Gemeinden einen Versicherungsnachweis für Hunde bei der Anmeldung.

Gut zu wissen: Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden am Eigentum Dritter. Also die Tapete oder das Parkett, aber nicht dein neues Sofa.

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Übermässige Abnutzung durch falsche Tierhaltung

Starke Gebrauchsspuren, die hätten vermieden werden können, Schäden durch Missgeschicke oder Schäden durch unsachgemässen Gebrauch gelten als übermässige Abnutzung. Das trifft unter anderem zu, wenn das Haustier nicht tiergerecht gehalten wird. Eine Hauskatze, die nicht raus darf, braucht beispielsweise genügend Auslauf in der Wohnung, einen Katzenbaum, Katzenspielzeug und ein sauberes Katzenkistchen. Falls sie die Tapeten zerfetzt oder sich überall versäubert, weil sie in einer reizarmen Wohnung leben muss und sich langweilt, werden die meisten Haftpflichtversicherungen die Kostenübernahme verweigern.

Aufgepasst, wenn du ein Tier hütest

Personen, die ein fremdes Tier längere Zeit hüten, gelten rechtlich als Tierhaltende. Wenn beispielsweise deine Nachbarinnen und Nachbarn eine Weltreise machen und du ihre Katze aufnimmst, wirst du zur tierhaltenden Person. Darum würde deine Haftpflichtversicherung nicht zahlen, falls die Katze auf dein neues Sofa uriniert, weil rechtlich keine Drittperson geschädigt worden ist. Und deine Nachbarinnen und Nachbarn könnten den Schaden nicht ihrer Versicherung melden, weil sie während der Weltreise nur Besitzende der Katze waren, nicht die Haltenden. Das gilt auch, wenn du zum Beispiel regelmässig mit einem fremden Pferd ausreitest, aber nicht, wenn du einen fremden Hund eine Viertelstunde lang beaufsichtigst.

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