Das Wichtigste in Kürze
- Familien sind im Schweizer Mietrecht gut geschützt. Eine Kündigung wegen normalem Kinderlärm, etwa Spielen im Garten oder Weinen in der Nacht, gilt in der Regel als missbräuchlich.
- Auch bei geänderten Familienverhältnissen, zum Beispiel bei Nachwuchs oder einer Trennung, darf dir nicht einfach gekündigt werden, solange den Vermieterinnen und Vermietern keine wesentlichen Nachteile entstehen.
- Wenn du eine missbräuchliche Kündigung erhältst, kannst du sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten oder eine Erstreckung beantragen. Massgebend ist das Empfangsdatum.
- Bei der Abnutzung der Wohnung gilt: Normale Abnutzung muss nicht entschädigt werden, und sie ist bei Familien mit Kindern höher als bei kinderlosen Mieterinnen und Mietern.
- Bei übermässiger Abnutzung wird die Altersentwertung berücksichtigt. Die Entschädigung reduziert sich je nach Lebensdauer der Bauteile, etwa bei Wandanstrichen um 10 Prozent pro Jahr.