Wie sieht es mit der Untermiete aus, beispielsweise über Plattformen wie Airbnb? Darfst du deine Wohnung untervermieten, und welche Rechte hat die Vermieterschaft dabei?
Grundsätzlich darfst du deine Wohnung untervermieten, aber dafür muss die Zustimmung der Vermieterschaft vorliegen. Wir raten besagten Mieterinnen und Mietern aus beweistechnischen Gründen jeweils, diese Einwilligung schriftlich einzuholen.
Als Mieterschaft musst du in diesen Fällen auch die Konditionen der Untermiete offenlegen. Sprich: Mieterinnen und Mieter müssen die Vermieterschaft über den Untermietzins informieren und haben Angaben zur Untermieterin beziehungsweise zum Untermieter zu machen.
Die Vermieterschaft darf die Untermiete nur aus wichtigen Gründen verbieten. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Konditionen missbräuchlich sind. Ein Beispiel: Eine Mieterin möchte ihre Wohnung einer Kollegin untervermieten, verlangt aber einen deutlich höheren Mietzins, als sie selbst bezahlt.
Im Fall von Airbnb kann es durchaus triftige Verweigerungsgründe geben. Die Vermieterschaft kann sich beispielsweise auf den Standpunkt stellen, es sei den übrigen Hausbewohnerinnen und Hausbewohnern unwohl, wenn ständig andere Leute im Haus wohnen, die sie nicht kennen. Ebenfalls verweigern kann sie die Zustimmung, wenn du mit Airbnb einen Gewinn erzielst.