Wohnungsabnahme: Das gehört dazu
Mietende müssen die Wohnung am letzten Tag der Mietdauer während den üblichen Geschäftszeiten abgeben. Im Mietvertrag wird in der Regel der auf das Mietende folgende Tag (bis 12 Uhr) als Rückgabetag vereinbart. Bei der Wohnungsabgabe müssen die Mietenden alle Schlüssel abgeben, auch nachgemachte.
Mietende müssen die Wohnung und alle Nebenräume (Keller, Estrich usw.) räumen und die Wohnung gründlich reinigen. Neben einer Grundreinigung in der ganzen Wohnung (inklusive Fenster, Fensterrahmen, Fensterläden, Rollläden und Jalousien) müssen Küche und Bad gründlich gereinigt werden. Die Mietenden müssen zum Beispiel Kalkablagerungen im Badezimmer und WC oder Fettrückstände im Dunstabzug entfernen, alle Teppiche shampoonieren, Selbstklebefolien in Einbauschränken entfernen und Löcher in den Wänden verputzen.
Lassen Mietende ein Reinigungsinstitut die Wohnung putzen, sollten sie darauf bestehen, dass im Pauschalpreis eine Abnahmegarantie enthalten ist, Vertretende des Reinigungsinstituts bei der Abgabe anwesend sind und allfällige Nachreinigungsarbeiten sofort erledigt werden.