Das Wichtigste zum Übergabeprotokoll
Die Wohnungsabnahme protokollieren die Vermietenden oder die Verwaltung mit einem Übergabeprotokoll. Das Protokoll ist vollständig auszufüllen und sollte diese Punkte enthalten:
- Eine Kurzbeschreibung der Mängel.
- Die Feststellung, wer die Mängel behebt beziehungsweise die Kosten trägt. Teilen sich Vermietende und Mietende die Kosten, ist die Aufteilung in Prozenten oder Franken festzuhalten.
- Den Betrag des Minderwertes, den du bezahlen musst, falls der Mangel nicht behoben wird.
- Die Feststellung, dass du einen Mangel beheben musst und bis wann.
- Allfällige Vorbehalte der Vermietenden oder Mietenden.
Vermietende und Mietende sowie allfällige Fachpersonen müssen das Protokoll unterzeichnen. Weigert sich eine Vertragspartei oder verlässt sie die Wohnungsabnahme vorzeitig, hält die Fachperson das im Protokoll fest. Am besten mit einem Vermerk der Punkte, welche die Mietenden bestreiten. In diesem Fall empfiehlt es sich, der abwesenden Partei das Protokoll eingeschrieben zu schicken.