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Übergabeprotokoll bei der Wohnung: Vorlage und Tipps

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 Die Wohnungsabnahme wird mit dem Übergabeprotokoll festgehalten

Vermietende wollen die Wohnung so zurückbekommen, dass sie diese wieder vermieten können. Mietende wollen nicht unnötig für Schäden bezahlen. Protokolliert darum die Abnahme.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Übergabeprotokoll hält alle sichtbaren Mängel bei der Wohnungsabnahme verbindlich fest und schützt sowohl Mietende als auch Vermietende vor späteren Streitigkeiten. Es muss vollständig ausgefüllt und von allen Parteien unterschrieben werden.
  • Im Protokoll werden Mängel beschrieben, Zuständigkeiten und Kosten geregelt sowie Fristen zur Behebung festgehalten. Nicht protokollierte, erkennbare Schäden können dir später in der Regel nicht mehr angelastet werden.
  • Bei verdeckten Mängeln haftest du nur, wenn sie dir innert 14 Tagen nach der Abnahme schriftlich gemeldet werden. Bestreitest du sie nicht innerhalb von 10 Tagen, gelten sie als anerkannt.
  • Die Abgrenzung zwischen normaler Abnützung und übermässiger Abnützung ist entscheidend für die Kostenfrage. Normale Gebrauchsspuren wie leicht abgetretene Teppiche oder einzelne fachmännisch verschlossene Löcher musst du in der Regel nicht bezahlen.
  • Für übermässige Abnützung, etwa stark verschmutzte Böden, Brandlöcher oder Schäden durch Haustiere, kannst du anteilig haftbar werden. Massgebend ist der Restwert gemäss Paritätischer Lebensdauertabelle, nicht der Neuwert.

Das Wichtigste zum Übergabeprotokoll

Die Wohnungsabnahme protokollieren die Vermietenden oder die Verwaltung mit einem Übergabeprotokoll. Das Protokoll ist vollständig auszufüllen und sollte diese Punkte enthalten:

  • Eine Kurzbeschreibung der Mängel.
  • Die Feststellung, wer die Mängel behebt beziehungsweise die Kosten trägt. Teilen sich Vermietende und Mietende die Kosten, ist die Aufteilung in Prozenten oder Franken festzuhalten.
  • Den Betrag des Minderwertes, den du bezahlen musst, falls der Mangel nicht behoben wird.
  • Die Feststellung, dass du einen Mangel beheben musst und bis wann.
  • Allfällige Vorbehalte der Vermietenden oder Mietenden.

Vermietende und Mietende sowie allfällige Fachpersonen müssen das Protokoll unterzeichnen. Weigert sich eine Vertragspartei oder verlässt sie die Wohnungsabnahme vorzeitig, hält die Fachperson das im Protokoll fest. Am besten mit einem Vermerk der Punkte, welche die Mietenden bestreiten. In diesem Fall empfiehlt es sich, der abwesenden Partei das Protokoll eingeschrieben zu schicken. 

Vorlage Übergabeprotokoll

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Vorlage Übergabeprotokoll

Nutze unsere praktische Vorlage (PDF) für ein Übergabeprotokoll bei der Wohnungsabnahme.

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Das Protokoll als Schuldanerkennung

Mietende haften nicht für Mängel, die bei der ordnungsgemässen Prüfung während der Rückgabe erkennbar waren, wenn sie nicht protokolliert sind. Für verdeckte Mängel haften sie nach den Richtlinien für die Wohnungsrückgabe des HEV Schweiz nur, wenn die Verwaltung die Mängel innerhalb von 14 Tagen seit der Abnahme schriftlich meldet. Falls du diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung bestreitest, gelten sie als anerkannt. Anderslautende Bestimmungen im Mietvertrag bleiben vorbehalten.

Normale oder übermässige Abnützung?

Die Grenze zwischen normaler und übermässiger Abnützung ist nicht immer einfach zu ziehen. Normal ist sie, wenn sie sich aus dem vertraglichen Gebrauch ergibt. Übermässig ist sie, wenn du unsorgfältig mit der Wohnung umgegangen bist.

  • Als normal einzustufen sind zum Beispiel dunklere Stellen an den Wänden, wo Bilder hingen oder Möbel standen, abgetretene Teppiche an Stellen mit viel Durchgangsverkehr oder Spannungsrisse im Lavabo. Das eine oder andere Loch in der Wand gilt ebenfalls als normale Abnützung, wenn es fachmännisch verputzt worden ist.
  • Raucherinnen und Raucher, Kinder oder Haustiere können zu übermässiger Abnützung führen. Vergilbte oder braune Wände musst du streichen, genauso wie Teppiche mit Brandlöchern ersetzen. Auch bei Kritzeleien von Kindern oder Kratzspuren von Haustieren musst du für einen Teil der Kosten aufkommen. Stark verschmutzte Böden, zum Beispiel Wasserflecken auf dem Parkett oder Flecken auf dem Spannteppich, und massive Kalkschäden an sanitären Installationen gelten ebenfalls als übermässig. Die Kosten, die dir entstehen, entsprechen dem Wert, den eine Einrichtung gemäss Paritätischer Lebensdauertabelle des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands und des Hauseigentümerverbands Schweiz noch haben sollte. Du musst also nicht für alle Kosten aufkommen.
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