Das Wichtigste in Kürze
- Rauchen in der Mietwohnung ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, selbst wenn im Mietvertrag ein Rauchverbot steht, da die persönliche Freiheit höher gewichtet wird.
- Es gilt jedoch Rücksicht zu nehmen, denn übermässige Rauchbelästigung für Nachbarinnen und Nachbarn kann eingeschränkt werden, auch auf dem Balkon und nachts.
- Wer in der Wohnung raucht, haftet für Nikotinschäden, vergilbte Wände und Decken gelten als übermässige Beanspruchung und können beim Auszug teuer werden.