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Heizperiode in der Schweiz: Rechte der Mietenden

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Frau dreht den Thermostat an einer Heizung in einer Mietwohnung.

Wenn es kalt ist, muss die Verwaltung Wohn- oder Geschäftsräume beheizen. Nicht nur in der Heizperiode von Mitte September bis Mitte Mai. Was kannst du tun, wenn deine Verwaltung nicht oder nur ungenügend heizt und du darum frierst?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Heizpflicht der Verwaltung ergibt sich aus Artikel 256 OR. Sie muss deine Wohnung in einem gebrauchstauglichen Zustand halten, im Winterhalbjahr bedeutet das ausreichend zu heizen, bei Kälte auch ausserhalb der üblichen Heizperiode.
  • Während der Heizperiode von Mitte September bis Mitte Mai gelten 20 bis 21 Grad tagsüber als angemessen. Nachts darf die Temperatur gesenkt werden, sie sollte jedoch nie unter 15 Grad fallen, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.
  • Entscheidend ist nicht nur das Datum, sondern die Aussentemperatur. Sinkt sie drei Tage lang unter 14 Grad oder fällt die Raumtemperatur tagsüber unter 16 Grad, muss die Heizung eingeschaltet werden, auch bei Kälteeinbrüchen im Sommer.
  • Bei ungenügender Wärme hast du Anspruch auf Mietzinsreduktion. Diese gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Vermieterschaft vom Mangel weiss, bis zur Behebung, unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft.

Heizpflicht der Verwaltung im Winter

Die Pflicht, das Mietobjekt zu beheizen, leitet sich aus Artikel 256 OR ab. Dieser Artikel schreibt vor, dass die Verwaltung die Mietsache in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand übergeben und halten muss. Im Winterhalbjahr heisst das heizen. Sonst leiden das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mieterinnen und Mieter. Die Heizperiode dauert von Mitte September bis Mitte Mai. Wenn es kalt ist, muss auch ausserhalb dieser Periode geheizt werden.

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Raumtemperatur am Tag und in der Nacht

Von 7 bis 23 Uhr gelten 20 bis 21 Grad Celsius als angemessen. Für alle Räume, Küche und Badezimmer inklusive. Von 23 bis 7 Uhr ist es sinnvoll, die Temperatur zu senken, um weniger Ressourcen zu verbrauchen. Die Raumtemperatur sollte nachts nie unter 15 Grad Celsius sinken, sonst drohen Feuchtigkeitsschäden. Die Heizung nachts ganz abschalten wäre energietechnisch falsch, weil es sehr viel Energie braucht, um kalte Räume wieder aufzuheizen.

Wann ist die Heizperiode in der Schweiz?

Geheizt werden muss, wenn die Aussentemperatur unter 14 Grad Celsius sinkt. In der Schweiz dauert die Heizperiode in der Regel von Mitte September bis Mitte Mai. Die Verwaltung muss auch ausserhalb der Heizperiode heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber zeitweise unter 18 Grad Celsius sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als zwei oder drei Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber unter 16 Grad Celsius, muss sofort geheizt werden. Wenn für die Entscheidung auf die Aussentemperatur abgestellt wird, muss geheizt werden, sobald die Aussentemperatur drei Tage lang unter 14 Grad Celsius liegt. Das gilt auch für Kälteeinbrüche im Sommer. Nur bei sehr kurzen Kälteeinbrüchen hat die Verwaltung etwas Spielraum, um die Heizung früher oder später einzuschalten. Wegen des Schadstoffausstosses beim Start ist es nicht sinnvoll, die Heizung für einen Tag oder für zwei Tage einzuschalten.

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Wann besteht Anspruch auf Mietzinsreduktion?

Kommt die Verwaltung ihrer Heizpflicht nicht nach, können Mieterinnen und Mieter die Behebung des Mangels verlangen und Mietzinsreduktionsansprüche, allenfalls sogar Schadenersatzansprüche geltend machen. Der Anspruch auf Mietzinsreduktion gilt vom Zeitpunkt an, an dem die Vermieterinnen und Vermieter vom Mangel erfahren haben, bis zur Behebung. Die Spanne der Reduktion reicht von 5 Prozent der Miete für die Dauer der unzureichenden Wärmeisolation einer Wohnung bis zu 100 Prozent der Miete, weil ein Haus nach einem Heizungsausfall unbewohnbar war. Der Mietzinsreduktionsanspruch besteht unabhängig davon, ob die Verwaltung einen Mangel verschuldet hat oder nicht. Darum ist es sinnvoll, Heizungen wenn immer möglich in den Sommermonaten revidieren oder sanieren zu lassen.

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