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Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt - und was du sofort tun musst

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Welche Versicherung zahlt nach einem Wasserschaden im Haus?

Ein geplatztes Rohr, ein überlaufendes Lavabo, eindringendes Grundwasser oder ein Hochwasser, das den Keller überflutet: Wasserschäden gehören zu den häufigsten und kostspieligsten Schäden am Wohneigentum in der Schweiz. Die Tücke liegt darin, dass nicht eine einzige Versicherung für alle Fälle zuständig ist – sondern dass je nach Ursache verschiedene Policen greifen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wasserschäden gehören zu den häufigsten und teuersten Schäden an Wohngebäuden in der Schweiz. Welche Versicherung zahlt, hängt immer von der Ursache ab.
  • Naturereignisse wie Hochwasser oder Überschwemmungen gelten als Elementarschäden und sind meist über die Gebäudeversicherung gedeckt.
  • Für technische Ursachen wie Rohrbrüche, undichte Leitungen oder Rückstau braucht es zusätzlich eine freiwillige Gebäudewasserversicherung.
  • Die Hausratversicherung übernimmt Schäden am Mobiliar, nicht aber am Gebäude selbst.
  • Besonders kritisch ist Wasserrückstau aus der Kanalisation: Dieser Schaden ist oft nur mit Zusatzdeckung versichert.
  • Während eines Hausbaus schützen Bauzeit-, Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung vor hohen finanziellen Risiken.
  • Prävention lohnt sich: Rückstauklappen, regelmässige Wartung und geschützte Kelleröffnungen senken das Risiko deutlich.
  • Nach einem Wasserschaden sind schnelles Handeln, sorgfältige Dokumentation und eine fachgerechte Gebäudetrocknung entscheidend.

Welche Versicherung zahlt bei welchem Wasserschaden? Die Zuständigkeit hängt primär von der Ursache des Schadens ab. Diese Tabelle gibt dir einen schnellen Überblick: 

Ursache    Was ist betroffen?  Zuständige Versicherung 
Hochwasser, Überschwemmung von aussen  Gebäude  Gebäudeversicherung (Elementarschaden) 
Rohrbruch im Haus  Gebäude  Gebäudewasserversicherung (freiwillig) 
Rohrbruch im Haus  Hausrat / Mobiliar  Hausratversicherung 
Wasserrückstau aus Kanalisation  Gebäude (Keller, Waschküche)  Gebäudewasserversicherung (Zusatz) 
Überlaufende Badewanne, undichtes Dach  Gebäude  Gebäudewasserversicherung (freiwillig) 
Frost – aufgeplatztes Rohr  Gebäude  Gebäudewasserversicherung (freiwillig) 
Ölheizungsanlage – Leck  Ölheizungsanlage – Leck  Gebäudewasserversicherung (freiwillig) 
Wasserschäden während Bauphase  Rohbau  Bauzeitversicherung / Bauwesenversicherung 

Elementarschäden: Was die Gebäudeversicherung übernimmt

Sobald die Natur ihre Finger im Spiel hat, ändert sich die versicherungstechnische Einordnung: Dringt Wasser infolge von Naturereignissen in dein Gebäude ein, wird dies als Elementarschaden bezeichnet. In den meisten Kantonen übernimmt hier die obligatorische Deckung. Das Spektrum reicht dabei von klassischem Hochwasser und über die Ufer tretenden Gewässern bis hin zu Oberflächenwasser, das nach Starkregen ebenerdig ins Haus fliesst. Auch Sturmschäden durch heftige Niederschläge sowie Lawinen, Steinschlag oder Hagel fallen unter diesen Schutzschirm.

In Kantonen ohne kantonale Gebäudeversicherung - Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis - bieten private Gesellschaften entsprechenden Schutz an. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in diesen Regionen müssen sich also eigenständig um privaten Schutz kümmern – ein Schritt, der aufgrund der hohen potenziellen Schadenssummen praktisch unerlässlich ist. 

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Gebäudewasserversicherung: Der freiwillige Schutz für technische Ursachen

Die obligatorische Gebäudeversicherung deckt Elementarschäden – aber nicht die häufigen alltäglichen Wasserschäden durch defekte Leitungen oder Rückstau. Dafür braucht es eine separate, freiwillige Gebäudewasserversicherung.

Was ist gedeckt?

  • Rohrbrüche und Lecks an Wasserleitungen im Haus sowie an Zuleitungen von aussen
  • Schäden durch angeschlossene Geräte und Anlagen (z. B. Waschmaschine, Boiler)
  • Überlaufende Badewanne oder auslaufendes Wasserbett
  • Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser, das durch das Dach oder Fensteröffnungen eindringt – sofern alle Fenster geschlossen waren
  • Wasserrückstau aus der Kanalisation sowie Grundwasser- oder Hangwassereinbruch
  • Frostschäden an Leitungen und anschliessende Reparaturkosten
  • Auslaufendes Heizöl aus Tank oder Heizungsanlage 

Was ist nicht gedeckt?

  • Schäden, die auf Baumängel oder fehlerhafte bauliche Konstruktion zurückzuführen sind - hier haftet der General- oder Bauunternehmer
  • Reine Reparaturkosten an vernachlässigten oder nicht unterhaltenen Leitungen
  • Eindringendes Wasser durch offengelassene Fenster 

Worauf du beim Abschluss achten solltest

Die Leistungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Einige wichtige Punkte im Vergleich:

  • Leitungsortung: Fast alle Versicherungen übernehmen die Kosten für das Lokalisieren von Rohrbrüchen – aber oft nur bis zu einer Limite.  
  • Freilegungskosten: Wenn eine Leitung freigelegt, repariert und anschliessend wieder zugemauert werden muss, zahlen manche Anbieter einen Pauschalbetrag. Bei hochwertigen Bodenbelägen wie Marmor oder Granit kann das schnell zu wenig sein – eine höhere Deckung ist dann sinnvoll.
  • Aufräum- und Entsorgungskosten: Nicht alle Policen schliessen diese standardmässig ein. 

Tipp: Prüfe genau, ob die Deckungssummen zu deinem Haus passen – besonders bei teuren Innenausbauten. 

Wasserrückstau: Ein unterschätztes Risiko

Bei Starkregen oder Hochwasser kann die Kanalisation ihr Fassungsvermögen überschreiten. Dann drückt Abwasser durch die Leitungen zurück ins Haus und überflutet Keller, Waschküche oder Garage - inklusive Schlamm und Fäkalien. Dieser sogenannte Wasserrückstau ist weder durch die normale Gebäudeversicherung noch durch eine Standard-Hausratpolice gedeckt.

Technischer Schutz gegen Rückstau

  • Rückstauklappe: Sie sitzt zwischen dem Abfluss des Gebäudes und dem Kanalisationsanschluss. Drückt Wasser von aussen zurück, schliesst sie automatisch – eine günstige und bewährte Lösung.
  • Hydraulische Hebeanlage: Teurer, aber zuverlässiger. Das Abwasser wird aktiv über die Rückstauebene gepumpt, ein Rückfluss ins Gebäude ist dadurch baulich ausgeschlossen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Rückstausicherung bei normalen Wohnbauten nicht. Bei Neubauten wird sie heute aber meistens von Anfang an eingeplant. Entsteht trotzdem ein Schaden, haftet die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer – unabhängig davon, ob eine Sicherung vorhanden war oder nicht. 

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Wasserschäden beim Hausbau: So schützt du dich in der Bauphase

Während des Baus ist ein Gebäude besonders exponiert: Einströmendes Grundwasser, Rohrbrüche auf der Baustelle oder Überschwemmungen können erhebliche Schäden verursachen. Drei Versicherungen sind dabei zentral:

Bauzeitversicherung

Sie entspricht der Gebäudeversicherung – aber für die Bauphase. Die Bauzeitversicherung deckt Feuer- und Elementarschäden am Rohbau, einschliesslich Wasserschäden durch Naturereignisse. In Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung ist sie obligatorisch.

Bauwesenversicherung

Eine Art Vollkasko für den Neubau. Die Bauwesenversicherung deckt unvorhergesehene Schäden am Bauwerk – unabhängig von der Ursache und unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Wassereintritte aus Grundwasser, Lecks oder Überschwemmungen können gedeckt sein, sofern sie nicht auf einfache Undichtigkeit oder fehlerhafte Abdichtung zurückzuführen sind. Wasserschäden abseits von Elementarereignissen sind oft nur auf besondere Vereinbarung hin versichert.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wenn ein Wasserschaden auf deiner Baustelle auch Nachbargrundstücke oder -gebäude trifft, haftest du als Bauherrin oder Bauherr. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt dich vor entsprechenden Schadenersatzforderungen. 

Wasserschäden verhindern: Was du präventiv tun kannst

Keller, Waschküche und Garage sind am stärksten gefährdet. Diese Massnahmen senken das Risiko deutlich:

  • Tiefliegende Öffnungen wie Kellerfenster oder -türen gut abdichten; in Hochwassergebieten mit mobilen Barrieren sichern
  • Lichtschächte erhöhen oder mit Abdeckungen schützen
  • Wertvolle Gegenstände im Keller auf Regalen hoch lagern
  • Waschmaschinen, Tumbler und elektrische Geräte auf Sockel stellen
  • Dachrinnen und Abflüsse regelmässig reinigen
  • Heizungsanlage und Leitungen regelmässig warten lassen 
 Gebäudetrocknung nach einem Wasserschaden
Die Ursachen für einen Wasserschaden können vielfältig sein, in der Regel sind aber technische Verfahren erforderlich, um das Gebäude wieder trocken zu kriegen.

Wasserschaden entdeckt: So gehst du Schritt für Schritt vor

Wo Wasser und Strom aufeinandertreffen, besteht Lebensgefahr. So kannst du schnell und sicher vorgehen: 

  • Strom abschalten: Unterbrich die Stromzufuhr im betroffenen Bereich sofort.
  • Wasserquelle lokalisieren: Suche den Ursprung des Schadens.
  • Haupthahn zudrehen: Bricht eine Leitung im Haus, drehe den Hauptwasserhahn ab.
  • Weitere Räume schützen: Begrenze die Ausbreitung, solange andere Räume noch trocken sind.
  • Wasser entfernen: Kleinere Mengen mit Tüchern und Eimer; bei grossen Mengen Feuerwehr oder Fachfirma aufbieten.
  • Mobiliar in Sicherheit bringen: Was noch trocken ist, aus dem Schadensbereich räumen oder hochstellen.
  • Nachbarn informieren: Bei Stockwerkeigentum sofort informieren – Wasser breitet sich schnell aus.
  • Dokumentieren und melden: Alle Schäden fotografieren, nichts wegwerfen, bevor die Versicherung den Schaden aufgenommen hat. Versicherung umgehend kontaktieren. 

Gebäudetrocknung nach einem Wasserschaden

Ist das Wasser weg, beginnt die eigentliche Herausforderung: das Trocknen. Lüften oder ein einfacher Heizkörper reichen bei ernsthaften Wasserschäden nicht aus.

  • Fachleute analysieren zuerst den Schaden und bestimmen das geeignete Trocknungsverfahren – idealerweise mit bauphysikalischem Fachwissen
  • Die Trocknung dauert in der Regel zwei bis fünf Wochen
  • Bei stark durchnässten Böden kann eine Vakuumtrocknung nötig sein; weniger invasiv ist das Überdruckverfahren, bei dem Luft in den Boden eingeblasen wird
  • Die zulässige Restfeuchte ist in SIA-Normen geregelt; seriöse Fachfirmen dokumentieren die Trocknung und stellen ein Protokoll aus
  • Sanierungsarbeiten immer zuerst mit der Versicherung abstimmen – erst wenn das Leck behoben und das Gebäude getrocknet ist, beginnen die eigentlichen Reparaturen 

Fazit: Wasserschäden sind vielfältig – und nicht überall gleich versichert

Ein Wasserschaden ist nie gleich ein Wasserschaden. Die Gebäudeversicherung deckt Naturereignisse, die Gebäudewasserversicherung technische Ursachen – und die Hausratversicherung schützt das Mobiliar. Wer zusätzlich gegen Rückstau abgesichert ist und Sofortmassnahmen kennt, ist gut aufgestellt.

Prüfe einmal im Jahr, ob deine Versicherungen noch zu deiner Situation passen – besonders wenn du einen Keller, eine Tiefgarage oder aufwendige Bodenbeläge hast. 

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