Die wichtigsten Änderungen ab 2029
Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts ist nicht einfach eine Gesetzesänderung, sondern ein Systemwechsel mit grundsätzlichen Änderungen für Eigenheimbesitzende. Zentral sind:
- Durch die Abschaffung des Eigenmietwerts sinkt das steuerbare Einkommen von Eigenheimbesitzenden. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer könnten hier also Steuern sparen.
- Unterhaltskosten und Sanierungen können weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene abgezogen werden. Hier fallen die Steuern deshalb wieder höher aus.
- Investitionen ins Energiesparen dürfen bei der Bundessteuer nicht mehr abgezogen werden. Die Kantone können den Abzug für Energiesparen und Umweltschutz noch bis längstens 2050 weiterhin gewähren.
- Steuerabzüge für private Schuldzinsen auf selbstbewohntem Wohneigentum sind nicht mehr möglich.
- Eine Ausnahme gilt für Ersterwerber einer ausschliesslich selbstbewohnten Liegenschaft: Sie könnten zehn Jahre lang einen beschränkten Schuldzinsabzug geltend machen. Im ersten Jahr beträgt der Abzug bei Verheirateten 10'000, bei Alleinstehenden 5000 Franken. Danach sinkt dieser Betrag jährlich um 10%.
Wer ab dem Systemwechsel in welchem Umfang profitieren wird, hängt von den individuellen Umständen ab. Die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Steuerbelastung sind:
- Hypothekarzinsniveau
- Höhe der Hypothekarverschuldung
- Zustand der selbstbewohnten Liegenschaft / Renovationsbedarf
- Standort
- Höhe des steuerbaren Einkommens
In der Praxis heisst das, dass du Hypotheken nicht mehr zur Steueroptimierung nutzen kannst. Es wird tendenziell weniger attraktiv, eine möglichst hohe Hypothek abzuschliessen, weil die Schuldzinsen nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können. Um die Zinslast zu senken, dürften Käuferinnen und Käufer dazu übergehen, wenn möglich mehr Eigenkapital einzubringen und die Hypothek rascher zu amortisieren.
Gerade für jüngere Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten dürfte es entsprechend (noch) schwieriger werden, die Tragbarkeits-Kriterien zu erfüllen, die an sie bei einem Immobilienkauf gestellt werden.