Was darf ich bei Renovationen von der Steuer abziehen?
Entscheidend ist, ob es sich um werterhaltende oder wertvermehrende Arbeiten handelt:
Werterhaltende Renovationen – steuerlich abziehbar
Diese Arbeiten dienen dazu, den ursprünglichen Zustand der Liegenschaft zu erhalten:
Diese Kosten kannst du in deiner Steuererklärung voll abziehen, entweder pauschal (10–20 % je nach Kanton) oder effektiv mit Belegen.
Wertvermehrende Renovationen – nicht abziehbar
Dazu zählen Verbesserungen, die den Wert deiner Liegenschaft erhöhen:
- Anbau eines Wintergartens
- Einbau eines Cheminées, Whirlpools oder Smart-Home-Systems
- Luxus-Küche oder hochwertige Materialien
- Ausbau des Dachgeschosses
Diese Ausgaben sind steuerlich nicht im Unterhalt abziehbar, können aber bei einem späteren Verkauf die Grundstückgewinnsteuer senken.