Gibt es Fallstricke, die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer bei der energetischen Sanierung beachten sollten, um unerwünschte Auswirkungen auf den Immobilienwert zu vermeiden?
Ja, da gibt es in der Tat mehrere. Da wäre zum einen die unzureichende Planung, bei der das eingangs erwähnte Zusammenspiel der energetischen Sanierungsmassnahmen nicht berücksichtigt wurde oder die bereits angesprochene Motivation für die Sanierung der Immobilie nicht genau ermittelt wurde.
Auch beim GEAK gibt es kantonale Unterschiede, bei denen man sich auskennen muss, wenn man Fördergelder in Anspruch nehmen möchte. Dass letztere nicht in Anspruch genommen werden, ist ebenfalls ein möglicher Fallstrick – schlichtweg, weil sich die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dieser Möglichkeit nicht bewusst sind.
In bestimmten Kantonen ist die Erstellung eines GEAKs eine Voraussetzung, um Fördergelder zu erhalten. Ausserdem gibt es Kantone, in denen die Höhe der Fördergelder darüber bestimmt, ob ein GEAK erstellt werden muss. Bei Förderbeträgen in der Höhe von über 10'000 Schweizer Franken aus dem Gebäudeprogramm ist überdies die Erstellung eines GEAK Plus zwingend.
Ein häufiger Fehler ist auch, dass das Sanierungsprojekt nicht ausreichend dokumentiert wird. Rechnungen und Belege – etwa für die Erstellung des GEAKs – sind sowohl für die Beantragung von Fördergeldern als auch später für den Abzug der Sanierungskosten bei den Steuern vonnöten.
Letztlich muss man sich bewusst sein, dass wertsteigernde Massnahmen auch eine Überbewertung der Immobilie zur Folge haben können: Stellen wir uns zwei Nachbarn vor, die in zwei ähnlichen Häusern wohnen. Beide möchten ihr Haus energetisch sanieren.
Der eine setzt dabei auf eine umfangreiche Sanierung und investiert in teure Materialien und Technologien, die den Marktstandard übersteigen. Der andere geht bei der Wahl der Massnahmen gezielter vor und entscheidet sich für günstigere, aber dennoch hochwertige Materialien und Technologien.
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in beiden Häusern wird der allgemeine Marktwert in der Gegend neu bewertet, und es stellt sich heraus:
Der erste Nachbar hat so viel investiert, dass der Wert seines Hauses nun über dem liegt, was der Markt hergibt. Jetzt hat er Schwierigkeiten, diesen Preis beim Verkauf zu erzielen.
Der neue Wert des Hauses des zweiten Nachbarn liegt hingegen näher am durchschnittlichen Marktwert. Seine moderaten Investitionen waren besser auf den Marktwert abgestimmt. Als er das Haus zum gewünschten Preis verkaufen will, hat er kaum Schwierigkeiten. Um eine Überbewertung zu vermeiden, empfiehlt sich auch hier die Beratung und Planung der Sanierungsmassnahmen durch eine Fachperson.
Gut zu wissen
Grössere Sanierungen solltest du immer der Gebäudeversicherung melden. Durch die Wertsteigerung ist gegebenenfalls eine neue Schätzung und eine Anpassung der Versicherungssumme erforderlich, damit man im Schadenfall nicht unterversichert ist. Solaranlagen müssen überdies gegen Schäden, wie zum Beispiel Glasbruch, separat versichert werden. Nachfolgend liest du mehr über die passende Versicherung während deines Sanierungsprojekts.