Was die Wertquote beim Stockwerkeigentum bedeutet
Die Wertquote drückt den Anteil der einzelnen Stockwerkeigentumseinheit an der gesamten Liegenschaft aus. Die Wertquoten werden festgelegt, wenn das Stockwerkeigentum begründet wird, und im Grundbuch eingetragen. Sie bleiben in der Regel für die Dauer des Stockwerkeigentums gültig.
Die Wertquote soll dem Umstand Rechnung tragen, dass beim Stockwerkeigentum der Wertanteil fest verbunden ist mit dem Sonderrecht an bestimmten Gebäudeteilen. Die Stockwerkeigentümerin oder der Stockwerkeigentümer erwirbt in der Regel einen Stockwerkeigentumsanteil primär für die Nutzung einer bestimmten Sonderrechtseinheit, zum Beispiel eine konkrete Wohnung, und erst sekundär als Kapitalanlage. Die Wertquote beinhaltet genau messbare Grössen wie die Fläche oder den Rauminhalt der Einheiten und qualitative Aspekte der einzelnen Sonderrechtseinheiten wie Lage, Stockwerk, Grundriss und Ausstattung, aber auch ausschliessliche Nutzungsrechte am gemeinschaftlichen Eigentum, zum Beispiel Gartenanteile, Dachterrassen oder Autoparkplätze.
Die Wertquote drückt also den Anteil der einzelnen Stockwerkeigentumseinheit an der gesamten Liegenschaft aus. Bei der Aufhebung des Stockwerkeigentums würde der Erlös nach der Wertquote unter den beteiligten Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümern verteilt. Die Wertquote ist aber auch während des Bestehens der Gemeinschaft wichtig:
- Alle gemeinschaftlichen Kosten und Lasten sowie Einnahmen, beispielsweise Mietzinsen, werden nach Wertquote unter den Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümern verteilt, sofern keine speziellen Regelungen etwas anderes vorsehen.
- Die Einlagen in den Erneuerungsfonds werden in der Regel nach Wertquote berechnet.
- Bei gewissen Beschlüssen der Stockwerkeigentümerversammlung brauchen Entscheidungen die doppelte Mehrheit, das heisst die Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer und die Mehrheit der Wertquoten.