Das gehört in die Rekursschrift
Wenn du an das Baurekursgericht gelangst, musst du eine Rekursschrift in 3-facher Ausführung (ein Original und zwei Kopien) einreichen. Die Rekursschrift besteht aus dem Antrag und der Begründung. Im Antrag schreibst du, was du erreichen willst: Den Entscheid der Baubehörde ganz oder teilweise aufheben, ergänzen oder ändern. In der Begründung erklärst du, was aus deiner Sicht der Mangel am vorinstanzlichen Entscheid ist und warum du ihn anfechten willst. Falls du nicht Bauherrin oder Bauherr bist, sondern beispielsweise eine Nachbarin oder ein Nachbar, musst du ausserdem begründen, wie der Entscheid (sprich das Bauvorhaben) dich konkret betrifft. Zur Rekursschrift gehören auch der angefochtene Entscheid und so viele Beweismittel als möglich.