Anordnung oder Abmahnung durch die Baupolizei
Bei der Baukontrolle verfügt die kommunale Baupolizei über einen gewissen Ermessensspielraum. Sind Auflagen nicht erfüllt, ordnet sie je nach Schwere und Situation eine Änderung an oder mahnt den Bauherren schriftlich ab. Wenn in einer Loftwohnung, in der ein Paar ohne Kinder lebt, ein Treppengeländer fehlt, kann eine Abmahnung genügen. Allerdings würde die Baupolizei wohl darauf hinweisen, dass unter veränderten Umständen das Geländer nachträglich angebracht werden müsste. Zum Beispiel, wenn das Paar Nachwuchs erwartet oder Kinder einziehen. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise die Brüstung einer Dachterrasse im fünften Stock zu tief ist. Das ist gefährlich, deshalb wird jede Baupolizeibehörde darauf bestehen, dass die Brüstung umgehend erhöht wird.