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Baupolizei: Aufgaben und Zuständigkeiten erklärt

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Baupläne und Grundrisse mit Massstab als Symbol für Baukontrollen und die Arbeit der Baupolizei.

Die Baupolizei der Gemeinde prüft bei fertiggestellten Bauten oder Umbauten, ob sich die Bauherrschaft an alle Auflagen gehalten hat. Falls nicht, kann sie Nachbesserungen anordnen oder die Bauherrinnen und Bauherren schriftlich abmahnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Baupolizei kontrolliert nach Abschluss eines Neubaus oder Umbaus, ob alle Auflagen aus der Baubewilligung eingehalten wurden, und führt dafür eine Baukontrolle vor Ort durch.
  • Bei grösseren Bauprojekten werden Innenräume, Keller, Estrich und Umgebung geprüft, kleinere Bauten werden teilweise nur stichprobenartig besichtigt.
  • Im Kanton Bern gilt bei der Selbstdeklaration das Prinzip der Eigenverantwortung, eine verantwortliche Person bestätigt die Einhaltung der Vorschriften und kann bei falschen Angaben belangt werden.
  • Zentrale Prüfbereiche sind Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften, etwa Mindesthöhen von Geländern oder Vorgaben zu Belichtung, Besonnung und Belüftung.
  • Werden Auflagen nicht erfüllt, kann die Baupolizei eine Anordnung zur Nachbesserung erlassen oder eine schriftliche Abmahnung aussprechen, je nach Schwere des Mangels.

So läuft die Baukontrolle ab

Die Baukontrolle schliesst den behördlichen Prozess ab, der mit dem Einreichen des Baugesuchs seinen Anfang genommen hat. Allerdings muss nicht jeder Bau abgenommen werden. Kleinere Anbauten wie ein Carport können auch nur in Augenschein genommen werden, wenn jemand von der Baupolizei gerade in der Nähe ist. Anders verhält es sich bei Neubauten und Umbauten. In diesen Fällen vereinbart die Baupolizei, in der Regel ihre Leiterin oder ihr Leiter, nach der Fertigstellung einen Ortstermin mit den Bauherrinnen und Bauherren. Bei der Kontrolle besichtigt die Baupolizei alle Innenräume, den Keller und den Estrich, aber auch die Umgebung, den Balkon oder die Terrasse. Deshalb muss der Zugang zu allen Räumen gewährleistet sein.

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Selbstdeklaration im Kanton Bern

Im Kanton Bern gilt bei der Baukontrolle seit dem 1. September 2009 das Prinzip der Selbstdeklaration. Die Baukontrolle liegt damit stärker in der Eigenverantwortung der Bauherrschaften. Für jedes Bauvorhaben wird eine «für die baupolizeiliche Selbstdeklaration verantwortliche Person» bezeichnet, die bei falschen Angaben strafrechtlich belangt werden kann. Von diesem System profitieren vor allem kommunale Baupolizeibehörden, die sich auf Pflichtkontrollen vor Ort und Stichproben beschränken. Sie kontrollieren bei Neubauten oder grösseren Umbauten beispielsweise, ob alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Manchmal nehmen sie in der Bauphase Stichproben vor, falls sie vermuten, dass nicht alle Auflagen erfüllt werden. Beispielsweise, wenn bei einem Bau mehrere Einsprachen eingegangen sind oder der Verdacht auf die Verletzung der Vorschriften besteht. Stichproben sollen sicherstellen, dass Bauvorhaben korrekt ausgeführt werden.

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Bauvorschriften für Sicherheit und Gesundheit

Die Vorschriften für Sicherheit (Artikel 57 bis 61) und Gesundheit (Artikel 62 bis 69) sind in der Bauverordnung des Kantons Bern festgehalten. Die Baupolizei prüft vor allem die Einhaltung der Bestimmungen zu Schutzvorrichtungen, zum Beispiel Treppengeländer oder Brüstungen, die eine bestimmte Mindesthöhe aufweisen müssen. Ausserdem stellt sie sicher, dass der Bau die Auflagen für Belichtung, Besonnung und Belüftung einhält. So muss die Fensterfläche in jedem Zimmer mindestens zehn Prozent der Bodenfläche ausmachen.

Anordnung oder Abmahnung durch die Baupolizei

Bei der Baukontrolle verfügt die kommunale Baupolizei über einen gewissen Ermessensspielraum. Sind Auflagen nicht erfüllt, ordnet sie je nach Schwere und Situation eine Änderung an oder mahnt den Bauherren schriftlich ab. Wenn in einer Loftwohnung, in der ein Paar ohne Kinder lebt, ein Treppengeländer fehlt, kann eine Abmahnung genügen. Allerdings würde die Baupolizei wohl darauf hinweisen, dass unter veränderten Umständen das Geländer nachträglich angebracht werden müsste. Zum Beispiel, wenn das Paar Nachwuchs erwartet oder Kinder einziehen. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise die Brüstung einer Dachterrasse im fünften Stock zu tief ist. Das ist gefährlich, deshalb wird jede Baupolizeibehörde darauf bestehen, dass die Brüstung umgehend erhöht wird.

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