Das Wichtigste in Kürze
- Die Bauabnahme ist die formelle Besichtigung des fertiggestellten Bauwerks durch dich, die Bauunternehmung und meist die Architekturschaffenden. Als Bauherrschaft bist du gesetzlich verpflichtet, das Werk zu prüfen und Mängel fristgerecht zu rügen.
- Prüfe bei der Bauabnahme alle vereinbarten Leistungen sorgfältig auf vollständige, einwandfreie und normgerechte Ausführung. Übersehene erkennbare Mängel können dazu führen, dass du deinen Anspruch auf Nachbesserung verlierst.
- Alle festgestellten Mängel müssen sofort im Abnahmeprotokoll festgehalten und vom verantwortlichen Unternehmen bestätigt werden. Das Abnahmedatum ist entscheidend, weil damit Garantie- und Verjährungsfristen beginnen, die Gebäudeversicherung greift und die Schlusszahlung fällig wird.
- Ein Werkmangel liegt vor, wenn das Bauwerk nicht dem vertraglich vereinbarten Soll-Zustand entspricht. Die Mängelrüge sollte schriftlich und eingeschrieben erfolgen und die Abweichungen klar benennen.
- Man unterscheidet zwischen offenen und verdeckten Mängeln. Offene Mängel sind bei der Abnahme erkennbar, verdeckte Mängel zeigen sich erst später und müssen nach Entdeckung umgehend gerügt werden.