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Bauabnahme: Ablauf und wichtige Punkte

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 Bei der Bauabnahme wird das fertige Bauwerk besichtigt.

Als Bauherrschaft bist du gemäss Prüfungs- und Rügepflicht verpflichtet, das fertiggestellte Haus zu prüfen und alle Mängel innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen zu rügen. Bereite dich deshalb gut auf die Bauabnahme vor und nimm dir genügend Zeit dafür.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bauabnahme ist die formelle Besichtigung des fertiggestellten Bauwerks durch dich, die Bauunternehmung und meist die Architekturschaffenden. Als Bauherrschaft bist du gesetzlich verpflichtet, das Werk zu prüfen und Mängel fristgerecht zu rügen.
  • Prüfe bei der Bauabnahme alle vereinbarten Leistungen sorgfältig auf vollständige, einwandfreie und normgerechte Ausführung. Übersehene erkennbare Mängel können dazu führen, dass du deinen Anspruch auf Nachbesserung verlierst.
  • Alle festgestellten Mängel müssen sofort im Abnahmeprotokoll festgehalten und vom verantwortlichen Unternehmen bestätigt werden. Das Abnahmedatum ist entscheidend, weil damit Garantie- und Verjährungsfristen beginnen, die Gebäudeversicherung greift und die Schlusszahlung fällig wird.
  • Ein Werkmangel liegt vor, wenn das Bauwerk nicht dem vertraglich vereinbarten Soll-Zustand entspricht. Die Mängelrüge sollte schriftlich und eingeschrieben erfolgen und die Abweichungen klar benennen.
  • Man unterscheidet zwischen offenen und verdeckten Mängeln. Offene Mängel sind bei der Abnahme erkennbar, verdeckte Mängel zeigen sich erst später und müssen nach Entdeckung umgehend gerügt werden.

Bauabnahme gut vorbereiten

Die Abnahme ist die Besichtigung des fertiggestellten Bauwerks durch die Bauherrschaft. Anwesend sind in der Regel die Bauunternehmung, die Architekturschaffenden und die Bauherrschaft. Vertretungen sind möglich. Wichtig ist, dass sie entscheidungs- beziehungsweise weisungsberechtigt sind. Sinnvollerweise wird die Art der Bauabnahme im Kauf- oder Werkvertrag definiert. Am besten erstellst du (mit deinem Architekturbüro) eine Checkliste, damit nichts vergessen geht.

Worauf du bei der Bauabnahme achten musst

Die mit den Unternehmen vereinbarten Leistungen werden auf vollständige, einwandfreie und normentsprechende Ausführung geprüft. Das gilt für alle am Gebäude erbrachten Leistungen, von der kleinsten Kittfuge bis zur ganzen Heizungsanlage oder kompletten Kücheneinrichtung. Es lohnt sich für dich als Bauherrschaft, genau hinzusehen. Wenn du erkennbare Mängel oder Abweichungen von Vereinbarungen übersiehst, verlierst du deinen Anspruch auf Nachbesserung. Gut zu wissen: Falls du schwerwiegende Mängel entdeckst, wird die Abnahme in der Regel auf später verschoben.

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Alle Mängel korrekt protokollieren

Das Gebäude wird meist von aussen nach innen geprüft. Alle Mängel müssen sofort protokolliert und vom betroffenen Unternehmen im Abnahmeprotokoll als erkannt bestätigt werden. Damit verpflichtet sich das Unternehmen zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Wenn keine schwerwiegenden Mängel entdeckt werden, kann das Gebäude unter Vorbehalt der Nachbesserungen abgenommen werden.

Es lohnt sich, mit der bauleitenden Person den ganzen Bau zu prüfen und alle Mängel schriftlich zu protokollieren. Das Datum der Abnahme ist aus drei Gründen wichtig:

  • Am Abnahmetag beginnen die Garantie- und Verjährungsfristen für das Werk.
  • Am Abnahmetag löst die Gebäudeversicherung die Bauversicherung ab.
  • Vom Abnahmetag an schuldet die Bauherrschaft den ganzen Betrag für geleistete Arbeiten.

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Mängelrügen korrekt einreichen

Bei Mängelrügen muss man zwischen verschiedenen Arten von Mängeln unterscheiden.
Die Mängelrüge sollte schriftlich und eingeschrieben erfolgen und detailliert auflisten, was nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

Wann spricht man von einem Werkmangel?

Bei einem Werkmangel stimmt das abgelieferte Werk nicht mit dem Vertrag überein, weil eine vertraglich vereinbarte Eigenschaft fehlt. Anders gesagt: Der Ist-Zustand entspricht nicht dem Soll-Zustand. Die Unternehmung kann für solche Mängel haftbar gemacht werden. 

Offene und verdeckte Mängel: Was ist der Unterschied?

Unterschieden wird zwischen offenen und verdeckten oder geheimen Mängeln. Offene Mängel sind die, die bei der Kontrolle beziehungsweise Abnahme sofort entdeckt werden oder hätten entdeckt werden müssen, aus Nachlässigkeit aber übersehen wurden. Verdeckte Mängel sind Mängel, die erst später entdeckt werden können.

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