Rechte und Pflichten der Eigentumsparteien
Bleibt die Strasse privat, ist die Eigentumspartei für Unterhalt, Signalisation, Reinigung sowie Beleuchtung zuständig. Sie kann die Zufahrt beschränken, beispielsweise durch ein teilweises oder generelles Fahrverbot. Die Verkehrssicherungspflicht gilt aber auch für sie. Dieser ungeschriebene Rechtsgrundsatz leitet sich aus der allgemeinen Schutzpflicht der Personen ab, die erlaubterweise einen Gefahrenzustand schaffen und deshalb verpflichtet sind, alle Vorsichts- und Schutzmassnahmen zu treffen, um die Gefahr zu vermeiden. Einige Gemeinden stellen zusätzliche Vorschriften für Privatstrassen auf. So müssen sich Bauherrschaften in der Regel an den Überbauungs- und Zonenplan halten, manchmal ist eine Mindestbreite festgehalten und meistens ist auch geregelt, in welchen Fällen die Schneeräumung an die Gemeinde abgetreten werden kann.