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Wohnungswechsel: Tipps für die Bewerbung

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 Tipp: Halte die Wohnungsbewerbung kurz und knackig

Je nach Preis, Lage oder Ausstattung sind Mietwohnungen oftmals heiss begehrt. Umso wichtiger ist es, beim Bewerbungsschreiben zu punkten und nicht zu patzen. Mit unseren Tipps erhöhen sich deine Chancen auf den Zuschlag einer Wohnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Wohnungsbewerbung sollte schnell, vollständig und sauber eingereicht werden, so zeigst du echtes Interesse und verschaffst dir bei begehrten Mietwohnungen einen Vorteil.
  • Beantworte im Bewerbungsformular nur Fragen mit direktem Bezug zum Mietverhältnis wie Einkommen, Arbeitgeber oder Haustiere, unzulässige Fragen zu persönlichen Verhältnissen musst du nicht zwingend beantworten.
  • Ein Betreibungsregisterauszug mit Einträgen ist nicht automatisch ein Ausschlusskriterium, erkläre besondere Umstände sachlich und transparent, falls nötig.
  • Achte auf lückenlose Referenzen und erkläre kurze oder unterbrochene Mietverhältnisse nachvollziehbar, Ehrlichkeit schafft Vertrauen bei der Vermieterschaft.
  • Ein kurzes Bewerbungsschreiben und ein persönliches Gespräch können deine Chancen zusätzlich erhöhen, bleibe sachlich, zurückhaltend und gut erreichbar.

Tipp 1: Bewerbungsformular schnell ausfüllen 

Zumeist liegen bei der Besichtigung einer Mietwohnung Bewerbungsformulare auf. Warte nicht zu lange mit dem Ausfüllen. Mit einer raschen Zustellung des vollständigen und sauber ausgefüllten Formulars bekundest du dein Interesse an einer Wohnung.

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Tipp 2: Fragen beantworten, wo sinnvoll

An und für sich brauchst du lediglich Fragen zu beantworten, die in direktem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen wie Einkommen (Jahreseinkommen auf Fr. 10’000.- genau), Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Zivilstand, Anzahl Kinder, Haustiere etc. Weitergehende Fragen zu deinen persönlichen Verhältnissen, wie z.B. nach Konfession oder Gebrechen, sind nicht erlaubt. Oftmals werden sie trotzdem gestellt und es liegt an dir zu entscheiden, ob dir die Beantwortung dieser Fragen zum Erhalt der Wohnung dienlich erscheint.

Tipp 3: Betreibungsregisterauszug falls nötig erklären

Ein «Tolggen im Reinheft», wie z.B. eine Betreibung, muss nicht a priori ein Absagegrund sein – Betreibungen können sich mitunter auch unverschuldet ergeben, wie beispielsweise durch eine Krankheit oder einen Unfall. Auch wenn die Vermieterin oder der Vermieter nicht auf einen Auszug aus dem Betreibungsregister besteht, so hat sie oder er ohne weiteres die Möglichkeit, deine Betreibungsverhältnisse nachzuprüfen, da die Betreibungsregister in der Regel öffentlich sind.

Tipp 4: Lückenlose Referenzen

Ehrlich währt am längsten gilt auch bei der Angabe von Referenzen. Verfügt die Auflistung deiner bisherigen Mietverhältnisse über Lücken, musst du dich auf entsprechende Fragen der Vermieterin oder des Vermieters gefasst machen. Sind deine Mietverhältnisse etwas gar kurz, kannst du mit stichhaltigen Erläuterungen (Wechsel des Arbeitsortes, Zusammenziehen zu zweit etc.) auch hier wieder Boden gut machen.

Tipp 5: Erreichbarkeit sicherstellen

Sorge dafür, dass du unter den angegebenen Koordinaten wie Anschrift, Telefonnummer(n) oder E-Mail-Adressen auch erreichbar bist. Eine Vermieterin oder ein Vermieter wird sich nicht die Mühe machen, dir als möglicher Mieterin oder möglichem Mieter nachzuspringen, wenn andere hierfür bereitstehen.

Tipp 6: Kurzes Bewerbungsschreiben

  • Ein eigentliches Bewerbungsschreiben wird meistens nicht verlangt.
  • Ist dies doch der Fall, oder erscheint es dir als opportun, dann fasse dich sachlich und kurz (maximal eine Seite).
  • Stell dich mit einigen Angaben zu dir persönlich vor (evtl. Foto beilegen) und nenne den Grund des Wohnungswechsels.
  • Selbstverständlich darfst du der Vermieterin oder dem Vermieter mitteilen, weshalb sie oder er gerade dich für die Wohnung auswählen sollte. Mit etwas Zurückhaltung fährst du aber bestimmt besser, als wenn du hier dick aufträgst.

Tipp 7: Persönliches Gespräch suchen

  • Sprich wenn möglich bereits bei der Wohnungsbesichtigung mit der Vermieterin oder dem Vermieter.
  • Ist diese oder dieser nicht zugegen, suche das Gespräch mit ihr oder ihm, nachdem du die Bewerbungsformulare eingereicht hast. Erkundige dich nach dem aktuellen Stand der Vermietung, allerdings ohne aufsässig zu sein.

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