Tipp 3: Betreibungsregisterauszug falls nötig erklären
Ein «Tolggen im Reinheft», wie z.B. eine Betreibung, muss nicht a priori ein Absagegrund sein – Betreibungen können sich mitunter auch unverschuldet ergeben, wie beispielsweise durch eine Krankheit oder einen Unfall. Auch wenn die Vermieterin oder der Vermieter nicht auf einen Auszug aus dem Betreibungsregister besteht, so hat sie oder er ohne weiteres die Möglichkeit, deine Betreibungsverhältnisse nachzuprüfen, da die Betreibungsregister in der Regel öffentlich sind.