Dürfen Vermieterinnen und Vermieter die Wohnung im Notfall betreten?
In Notfällen muss eine Wohnung unter Umständen sofort betreten werden können. Zum Beispiel, wenn es brennt oder ein Wasserschaden droht. In solchen Notfällen dürfen Vermieterinnen und Vermieter die Wohnung auch ohne das Wissen der Mieterinnen und Mieter betreten, sogar gegen ihren Willen und ohne Voranmeldung. Wenn es die Zeit zulässt, empfiehlt es sich aber, eine Amtsperson die Türe öffnen zu lassen, zum Beispiel von der Polizei.