Wie überzeuge ich die vermietende Person bei einer Massenbesichtigung?
Wenn du eine Wohnung zusammen mit vielen anderen Interessierten besichtigst, sind deine Chancen auf deren Erhalt entsprechend klein. Umso wichtiger ist es, dass du dich bei einer Massenbesichtigung positiv hervorhebst.
Vor allem in den Ballungsgebieten wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Entsprechend gross ist das Gerangel, wenn eine attraktive Wohnung zur Vermietung ausgeschrieben ist. Findet die Wohnungsbesichtigung dann auch noch an einem einzigen Termin statt, braucht es eine ausgeklügelte Strategie, um die Gunst der vermietenden Person auf dich zu lenken.
Die Beachtung der folgenden fünf Punkte wird deine Aussichten auf den Erhalt des Mietvertrags bestimmt nicht schmälern.
1. Von allem ein bisschen, aber nicht zu viel
- Sprich mit der vermietenden Person, damit du ihr in Erinnerung bleibst, und zeige Interesse an der Wohnung.
- Lasse die vermietende Person wissen, dass die betreffende Wohnung genau deinen Vorstellungen entspricht.
- Löchere die vermietende Person (oder die ausziehenden Mietenden) aber nicht mit penetranten Fragestellungen.
- Erkundige dich jedoch nach Besonderheiten oder wichtigen Punkten wie z. B. Keller oder Estrich, Waschküche, aber auch Höhe der Nebenkosten, Reinigungspflichten (Treppenhaus), Nahverkehr, Parkmöglichkeiten etc.
2. Guten Eindruck machen
- Komm nicht direkt nach dem Workout im verschwitzten Trainingsanzug zur Besichtigung. Eine gepflegte Erscheinung hinterlässt einen entsprechenden Eindruck.
- Dränge dich während der Besichtigung weder vor noch auf – rücksichtslose Mietende sind in den wenigsten Fällen willkommen. Bestimmte Höflichkeit schafft hingegen beste Voraussetzungen.
- Obwohl es die vermietende Person nichts angeht, ob du rauchst oder nicht (ausser es werden ausdrücklich Nichtrauchende gesucht), macht sich das Zigarettenpäckchen in der Brusttasche nicht gut.
- Last but not least: Erscheine pünktlich zum Termin.
3. Motzen geht gar nicht
- Auch wenn dir Kleinigkeiten auffallen, wie z. B. ein tropfender Wasserhahn, poche nicht auf eine Reparatur, bevor du überhaupt in ein verbindliches Gespräch gekommen bist. Die vermietende Person wird kleinere Reparaturen mit grosser Wahrscheinlichkeit vornehmen, wenn du sie beim Vertragsabschluss höflich darum bittest.
- Stellst du aber grössere Mängel fest, wie zum Beispiel Schimmelbefall, so ist es wohl besser, die Wohnung abzuschreiben, als dich mit der vermietenden Person bei der Besichtigung darüber zu zanken.
4. Ehrlich währt am längsten
- Wenn du ein Instrument spielst, erkundige dich im Vornherein, ob du während den gesetzlich zulässigen Zeiten zuhause üben kannst. Die vermietende Person wird deine Ehrlichkeit eher zu schätzen wissen als den Versuch, die Trompete sozusagen ins Haus zu schmuggeln.
5. Vollständige Bewerbung einreichen
- Nachdem du in der betreffenden Wohnung ein Bewerbungsformular erhalten hast, reiche dieses umgehend wieder ein.
- Achte auf Vollständigkeit (Lohnnachweis, Betreibungsregisterauszug, Referenzen).
- Verfasse dazu ein kurzes Begleitschreiben, nimm darin Bezug auf das Gespräch mit der vermietenden Person und führe darin auf, weshalb du genau diese Wohnung zu schätzen wüsstest. Wenn du einen guten Grund für ein längerfristiges Mietverhältnis geltend machen kannst, so zögere nicht, diesen zu nennen.
Tipps
- Bekunde dein Interesse an der Wohnung auch nach Einreichen der Bewerbung. Aber auch hier gilt: Weniger ist mehr.
- Verschone die vermietende Person daher von Telefonterror, aber lasse sie nach einigen Tagen per E-Mail wissen, dass du an der Mietwohnung nach wie vor sehr interessiert bist, oder erkundige dich telefonisch nach dem Stand der Vergabe.
- Denke daran: Während der Wohnungsbesichtigung wirst auch du «besichtigt». Ein gepflegtes Äusseres, Höflichkeit und Pünktlichkeit sind ein Plus.