Verschiedene Definitionen für halbe Zimmer
Das Wohnungsbewertungssystem (WBS) des Bundes definiert halbe Zimmer wie folgt: «Natürlich belichtete und belüftete Flächen von mindestens 5 Quadratmetern, die nicht als Zimmer angerechnet werden können, gelten als zusätzliche Flächenangebote oder halbe Zimmer». Diese halben Zimmer können Nischen, Galerien und erweiterte Koch- oder Essbereiche sein. Die zusätzlichen Flächenangebote bzw. halben Zimmer dürfen jedoch «nicht gleichzeitig Erschliessungszone sein, sondern müssen an diese angrenzen».
Für die Wohnbauförderung der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich wiederum sind halbe Zimmer etwas grösser:
- Wohnküchen mit einer Nettowohnfläche von mindestens 12 Quadratmetern
- Wohndielen oder Essplätze mit Fenstern ins Freie und einer verkehrsfreien Fläche von mindestens 6 Quadratmetern Nettowohnfläche
Weil eine einheitliche, verbindliche Definition fehlt, lohnt es sich nicht, mit Vermieterinnen und Vermietern darüber zu streiten, ob es sich um eine 2,5-Zimmer- oder doch nur um eine 2-Zimmer-Wohnung handelt. Wenn die Grösse und der Grundriss dir gefallen, spielt das letztlich sowieso keine Rolle.