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Gewerbliche Nutzung einer Eigentumswohnung: Was ist erlaubt?

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Nagelstudio in einer Eigentumswohnung als Symbolbild für die gewerbliche Nutzung einer Eigentumswohnung.

Darfst du deine Eigentumswohnung ganz oder teilweise gewerblich nutzen? Im Prinzip ja. Aber du musst einige Punkte beachten – und auf deine Nachbarinnen und Nachbarn Rücksicht nehmen. Wir fassen zusammen, was du wissen musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine gewerbliche Nutzung der Eigentumswohnung ist grundsätzlich erlaubt, sofern Gesetz, Bau- und Zonenordnung sowie das Stockwerkeigentumsreglement eingehalten werden und keine übermässigen Störungen entstehen.
  • Entscheidend ist das Nachbarrecht: Lärm, Gerüche, starke Lichtimmissionen oder eine hohe Kundenfrequenz sind unzulässig, wenn sie Nachbarinnen und Nachbarn übermässig beeinträchtigen. Ruhige Bürotätigkeiten sind meist erlaubt, intensive Nutzungen wie Bar oder Sexshop nicht.
  • Oft schreibt das Stockwerkeigentumsreglement vor, dass Räume nur zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen. Ruhige Arbeit im Homeoffice ist eingeschlossen, bestimmte Tätigkeiten wie Musikunterricht benötigen jedoch die Zustimmung aller Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer.
  • Die dauerhafte Vermietung der Eigentumswohnung gilt nicht als gewerbsmässig, die Verwaltung muss aber informiert werden. Kurzzeitvermietungen etwa über Airbnb gelten hingegen als gewerblich und benötigen eine entsprechende Regelung im Stockwerkeigentumsreglement.

Einige Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer arbeiten zu Hause. Das ist kein Problem, solange die Büroarbeit deine Nachbarinnen und Nachbarn nicht belästigt. Anders sieht es aus, wenn du deine Eigentumswohnung gewerblich nutzen willst.

Welche Immissionen sind in einer Eigentumswohnung erlaubt?

Als Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer bist du grundsätzlich frei, wie du deine Eigentumswohnung nutzen willst. Du musst dich aber an das Gesetz, die Bau- und Zonenordnung sowie den Begründungsakt der Stockwerkeigentümergemeinschaft und das Stockwerkeigentumsreglement halten. Einfach zusammengefasst musst du alles unterlassen, was deine Nachbarinnen und Nachbarn übermässig stören oder ideell beeinträchtigen könnte. Dazu zählen zum Beispiel übermässiger Lärm, üble Gerüche oder starke Lichtimmissionen.

Ist Homeoffice in einer Eigentumswohnung erlaubt?

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft kann beispielsweise definieren oder einschränken, wie Sonderrechtsräume und gemeinschaftliche Räume genutzt werden dürfen. In vielen Begründungsakten, Stockwerkeigentumsreglementen oder Hausordnungen steht, in den Sonderrechtsräumen dürfe nur gewohnt werden. Das schliesst ruhige Bürobetriebe mit wenig Besuchenden ein. Darum sind ein Treuhandbüro oder Mathematik-Nachhilfeunterricht zulässig, Klavierunterricht jedoch nur mit Zustimmung aller Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer.

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Welche gewerblichen Nutzungen sind nicht erlaubt?

Solange du deine Nachbarinnen und Nachbarn nicht störst, darfst du deine Wohnung nutzen, wie du willst. Das Nachbarrecht (Artikel 684 des Zivilgesetzbuches) gilt auch für Stockwerkeigentum. Das Gesetz verpflichtet dich, auf übermässige Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarinnen und Nachbarn zu verzichten. Darunter fallen wegen der starken Immissionen und hohen Kundenfrequenz beispielsweise eine Bar, ein Stripteaselokal oder ein Sexshop.

Darf ich meine Eigentumswohnung vermieten?

Wenn du deine Eigentumswohnung vermieten willst, musst du nur die Verwaltung informieren. Die dauerhafte Vermietung gilt nicht als gewerbsmässig. Anders sieht es aus, wenn du die Wohnung über Plattformen wie Airbnb nur kurzfristig vermieten willst. Die Nutzung gilt als gewerblich, darum müsste sie im Stockwerkeigentumsreglement festgehalten sein. Falls nicht, musst du den Nutzungszweck im Reglement ändern lassen. Dieser Änderung müssen alle Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer einstimmig zustimmen.

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