Natürlich kannst du die Polizei rufen, wenn du dich während der Ruhezeit oder Nachtruhe durch Lärm gestört fühlst. Lass die Situation aber nicht eskalieren, schliesslich bist du Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer und bildest mit deinen lauten Nachbarinnen und Nachbarn jahre- oder sogar jahrzehntelang eine Zweckgemeinschaft. Rede zuerst mit den störenden Nachbarinnen und Nachbarn und informiere die anderen Miteigentümerinnen und Miteigentümer erst, wenn das Gespräch nichts gebracht hat. Danach kann die Stockwerkeigentümergemeinschaft versuchen, den Konflikt zu lösen und einen Kompromiss zu finden. Allenfalls ist eine Mediatorin oder ein Mediator hilfreich.
Tipp: Stockwerkeigentümergemeinschaften brauchen keine Hausordnung, die nachbarschaftsrechtliche Fragen wie Lärm klärt, und kein Stockwerkeigentumsreglement. Sinnvoll sind aber beide. Vielleicht ist der Streit der Auslöser, um die Dokumente aufzusetzen oder so anzupassen, dass solche Konflikte gar nicht mehr entstehen.