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Cheminée, Kamin und Holzofen: Brände vermeiden

ca. 4 Leseminuten in Zusammenarbeit mit Thomas Kirchmann, Gebäudeversicheurng Bern (GVB)
 Leider wird die Brandgefahr, die von einem offenen Feuer ausgeht, oft unterschätzt.

Defekte oder falsch betriebene Feuerungsanlagen (Cheminées, Holz-, Kachel- oder Ölöfen) sind immer wieder Auslöser von Bränden. Durch vorbeugendes Verhalten sowie regelmässige Wartungen und Kontrollen kannst du die Brandgefahr stark mindern. Dies gilt auch bei der Entsorgung der Asche und der richtigen Brennholz-Lagerung. Wir zeigen dir, auf was du achten musst.

Experte in diesem Artikel

Thomas Kirchmann, Gebäudeversicherung Bern (GVB)

Thomas Kirchmann
Gebäudeversicheurng Bern (GVB)

Thomas Kirchmann ist Brandschutzexperte bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB). Dank seiner Erfahrung im Bauwesen und seinem Hintergrund in der Holztechnik bringt er fundiertes Fachwissen im Brandschutz mit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Defekte oder falsch betriebene Feuerungsanlagen wie Cheminée, Kamin oder Holzofen sind häufige Brandursachen. Mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien, korrekter Luftzufuhr und regelmässiger Kontrolle reduzierst du das Risiko deutlich.
  • Bei der Ascheentsorgung ist Geduld entscheidend. Auch scheinbar kalte Asche kann noch nach Tagen Brände auslösen, deshalb solltest du sie mindestens 72 Stunden in einem nicht brennbaren Behälter lagern.
  • Für sicheres und effizientes Heizen brauchst du trockenes Brennholz mit maximal 20 Prozent Restfeuchte. Die richtige Lagerung, im Freien gut belüftet oder im Gebäude gemäss Brandschutzvorschriften, erhöht den Heizwert und senkt die Brandgefahr.

Tipps für mehr Sicherheit beim Heizen mit Cheminée, Kamin und Holzofen

Ein Cheminée oder Holzofen sorgt gerade in der kalten Jahreszeit für eine angenehme Wärme und Wohnatmosphäre. Leider wird die Brandgefahr, die von offenem Feuer ausgeht, oft unterschätzt. Mit nachfolgenden Tipps erhöhst du die Sicherheit im Umgang mit Cheminées, Kaminen und Heizöfen:

  • Brennbare Materialien wie Wohnungseinrichtungen, Dekorationen, Brennstoffe, Wäsche usw. müssen einen angemessenen Abstand zur Feuerstelle aufweisen. Der Abstand gilt als angemessen, wenn der betreffende brennbare Gegenstand bei voller Heizleistung problemlos mit der Hand angefasst werden kann. Dies gilt auch für den Brennholzvorrat.
  • In Holzfeuerungen darf nur naturbelassenes, trockenes Holz verbrannt werden. Wer Abfall wie Papier, Karton oder Kunststoff verbrennt, schadet der Feuerungsanlage, der Umwelt, seinen Mitmenschen und sich selbst. Es besteht die Gefahr eines Kaminbrandes.
  • Zum Anfeuern ist eine kleine Menge Papier erlaubt, besser ist die Verwendung eines Anzündwürfels.
  • Funkenwurf bei Cheminées muss durch einen Metallvorhang oder ein Gitter vermieden werden.
  • Der Boden unter dem Kamin, daneben und davor muss aus feuerfestem Material bestehen, zum Beispiel eine Funkenschutzplatte.
  • Für Feuerungsaggregate ist eine ausreichende Luftzufuhr für die Verbrennung zu gewährleisten. Als Richtwert gilt: Gleicher Öffnungsquerschnitt für Luftzufuhr und Abgasrohr.
  • Überwache die Funktion deiner Heizung und Heizgeräte (Rauchentwicklung, Geräusche) während der Heizperiode regelmässig. Bei Störungen Fachperson beiziehen.
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Cheminée Asche entsorgen - sicher und sauber

Um die Brandgefahr zu senken, gilt auch der Entsorgung der Asche besondere Aufmerksamkeit. Verbraucherinnen und Verbrauchern ist zwar bewusst, welche Risiken heisse Asche mit sich bringt, allerdings wird vielfach unterschätzt, wie lange es dauert, bis die Asche wirklich vollständig ausgekühlt ist. Stefan Arnaldi, Stellvertreter Leiter Fachstelle Brandschutz und Brandschutzexperte Patrick Herren von der GVB wissen es genau und sagen: «Asche sollte unbedingt 72 Stunden gelagert werden, bevor sie entsorgt wird. Denn auch nach mehreren Tagen kann vermeintlich kalte Asche noch Brände auslösen.»

Asche im Ascheeimer zwischenlagern

Bei der Zwischenlagerung der Asche muss darauf geachtet werden, dass sie in einen feuersicheren Behälter gefüllt wird, am besten in einen dafür bestimmten Ascheeimer aus Aluminium oder Stahlblech. Dieser muss auf einem nicht brennbaren Untergrund platziert werden. Deutlich schneller und sauberer geht dieser Prozess mit einem Aschesauger.

Asche gehört nicht in den Garten

Ist die Asche vollständig ausgekühlt, kann sie in einen Kehrichtsack umgefüllt und über den Hausabfall entsorgt werden. Früher wurde die bei der Verbrennung von Holz entstehende Asche vielfach als Dünger verwendet. Dies ist heute verboten, denn Asche aus naturbelassenem Holz ist belasteter Abfall. Bäume nehmen Schwermetalle aus dem Boden auf und lagern sie im Holz ein. Wird dieses verbrannt, verbleiben in der Asche Schwermetalle in hoher Konzentration.

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Brennholz lagern: richtig und sicher

Um Cheminées, Schwedenöfen oder Kaminöfen effektiv nutzen zu können, brauchst du gut durchgetrocknetes Brennholz. Kurz gesagt: Je besser die Lagerung des Holzes, desto besser der Brennwert. Um eine gute Feuerleistung mit einem hohen Heizwert zu erreichen, solltest du nur Brennholz verwenden, das je nach Holzart zwei bis drei Jahre Zeit hatte, eine Holzfeuchte von nicht mehr als 20 Prozent zu erreichen.

Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, die sich vor dem Winter mit Brennholz eindecken, müssen sich überlegen, wieviel Holz sie benötigen und wo sie dieses lagern. In unseren Beispielen zur Lagerung gehen wir auf die Vorschriften im Kanton Bern ein. Wir empfehlen dir, dich zusätzlich bei deiner kantonalen Gebäudeversicherung zu informieren.

Bis zu 5 m3 Brennholz im Gebäude lagerbar

Innerhalb eines Gebäudes dürfen bis zu 5 m3 Brennholz (Meter und kleiner gespaltenes Holz) gelagert werden. Das gilt auch für Kellerräume oder Carports. Besteht für den Lagerraum ein separater Brandabschnitt, kann dort beliebig viel Holz gelagert werden. Eine Ausnahme betrifft Heizräume, wo eine Obergrenze von 10 m3 gilt, wie den Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen zu entnehmen ist. Damit keine Brandgefahr besteht, muss das Holz abgeschirmt hinter einer Abschrankung im Abstand von einem Meter vom Feuerungsaggregat entfernt gelagert werden.

Keine Brennholzlagerung in Tiefgaragen und Fluchtwegen

Schwieriger ist die Situation in Mehrfamilienhäusern. So darf Brennholz nicht in Einstellhallen resp. Tiefgaragen (> 600 m2) gelagert werden. Und auch in Treppenhäusern haben brennbare Materialien wie eben Brennholz nichts zu suchen. Treppenhäuser müssen jederzeit frei passierbar und frei von Brandlast sein, weil sie Fluchtwege für die Bewohnerinnen und Bewohner und Zugangswege für Rettungsdienste und Feuerwehr sind.

Brennholz im Keller lagern? Ja, aber…

In Kellern sollte nur Brennholz gelagert werden, welches zuvor bereits an einem anderen Ort gut trocknen konnte. Denn Keller sind in der Regel schlecht durchlüftet und es herrscht eine relativ hohe Luftfeuchtigkeit. Deshalb wird die aus dem Holz entweichende Feuchtigkeit nur schlecht abtransportiert und am Holz selbst wie auch an den Kellerwänden kann Schimmel entstehen.

Am besten trocknet das Brennholz vor nasser Witterung geschützt im Freien, zum Beispiel

  • im Carport
  • einem nicht luftdichten Schuppen oder
  • mit einem Abstand von ca. 10 cm entlang der Hauswand.

Achte beim Stapeln des Brennholzes im Freien darauf, dass der Untergrund aus Stein ist, oder erstelle aus Kanthölzern selbst eine Aufbaumöglichkeit.

  • Lagre das Holz immer mit der Rinde gegen unten.
  • Lege die einzelnen Holzscheite nicht zu dicht aneinander, damit das Holz gut trocknen kann.

Da kaltes Holz schlechter brennt, empfehlen wir dir, immer einen Eintagesvorrat an Brennholz mit einem Abstand von mindestens einem Meter oder einer feuerwiderstandsfähigen Abtrennung neben dem Cheminée zu lagern.

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