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Radon im Haus: Risiken und Schutzmassnahmen

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radon

Unsichtbar, geruchslos und gefährlich: Radon ist in der Schweiz die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Auf Anfang 2018 hat der Bund den Grenzwert für Wohn- und Aufenthaltsräume von 1000 Bq/m3 auf 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) herabgesetzt. Wie kann man sich vor zu hoher Radonbelastung in Gebäuden schützen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Radon ist ein unsichtbares und geruchloses Edelgas, das aus dem Boden ins Gebäude gelangen kann. Bei hoher Konzentration erhöht es das Risiko für Lungenkrebs.
  • Die Radonbelastung entsteht oft durch undichte Stellen wie Risse, Fugen, Rohröffnungen oder Kiesböden. Der Kamineffekt im Haus kann das Eindringen zusätzlich verstärken.
  • Bei Neubauten helfen einfache Massnahmen zum Radonschutz, etwa eine dichte Bodenplatte, abgedichtete Leitungen, wasserdichter Beton und eine korrekt geplante Lüftung. Nach den Arbeiten sollte eine anerkannte Kontrollmessung erfolgen.

  • Bei bestehenden Gebäuden kann eine Radonsanierung durch Umnutzung, Abdichtung, Druckausgleich oder Unterdruck im Keller nötig sein. Welche Massnahme passt, hängt vom Gebäude und der gemessenen Konzentration ab.
  • Die Radonkonzentration wird mit Dosimetern gemessen. Für eine anerkannte Messung solltest du eine Radonmessstelle auf der BAG-Liste kontaktieren.

Radon als Gesundheitsrisiko

Das Edelgas Radon entsteht aus dem natürlichen Zerfall von Uran, das überall im Boden enthalten ist. Durch undichte Stellen kann Radon ins Gebäudeinnere dringen und bei hoher Konzentration Lungenkrebs verursachen. Jährlich sterben in der Schweiz zwischen 200 und 300 Menschen an durch Radon verursachten Lungenkrebs.

Wie gelangt Radon ins Haus?

Die Hauptursache für das Eindringen von Radon in Gebäude ist der sogenannte «Kamineffekt»: Steigt im Haus warme Luft nach oben, so entsteht in den unteren Geschossen ein leichter Unterdruck. Dieser wiederum zieht eine Sogwirkung nach aussen mit sich. Cheminées oder Ventilatoren verstärkten den Effekt zusätzlich. In der Folge gelangt Radon durch Risse und Fugen, Kabel- und Rohröffnungen oder Kiesböden ins Innere.

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Verschärfte Bestimmungen

Auf 01.01.2018 hat der Bund neue Grenzwerte zu Radonbelastung in Kraft gesetzt. Für Räume, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten (bspw. Wohnräume, Schulzimmer, Kindergärten oder Arbeitsplätze), wurde der Grenzwert für die über ein Jahr gemittelte Radongaskonzentration von 1000 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) auf 300 Bq/m3 herabgesetzt. Wird der Referenzwert überschritten, muss die Gebäudeeigentümerin oder der Gebäudeeigentümer die notwendigen Sanierungsmassnahmen auf eigene Kosten treffen. Allerdings erfolgen keine obligatorischen Messungen der Werte. Vielmehr werden die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer im Rahmen der Strahlenschutzverordnung behördlich darauf aufmerksam gemacht, wenn dies sinnvoll erscheint.

Weitere Information bietet die Wegleitung zur Beurteilung der Dringlichkeit einer Radonsanierung des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

Wie ist die Radonbelastung in der Schweiz?

Die Radonbelastung ist in der Schweiz unterschiedlich gross. Zwar weist das Mittelland geringere Werte auf als etwa die Alpen oder der Jura, wo aufgrund der Geologie besonders hohe Radonkonzentrationen vorkommen.

Grenzüberschreitungen werden jedoch je nach Standort und Gebäude überall in der Schweiz gemessen. Auskünfte über die Radongefährdung an deinem Wohnort erteilt die zuständige kantonale Stelle oder das BAG.

Diese Schutzmassnahmen helfen bei Neubauten

Mit einfachen Schutzmassnahmen kann ein Gebäude vor einer zu hohen Radonbelastung geschützt werden. Je dichter ein Gebäude nach aussen abgedichtet ist, desto weniger kann Radon eindringen. Folgende Massnahmen helfen, die Radonbelastung in Neubauten möglichst tief zu halten:

  • Durchgehende Bodenplatte als Fundament.
  • Dauerhafte Abdichtung gegen das Eindringen und Aufsteigen von radonhaltiger Bodenluft, Wasser und Feuchtigkeit, insbesondere von Rohren und Leitungen.
  • Verwendung von wasserdichtem Beton oder zumindest von Feuchtigkeitssperren für Bodenplatten und erdberührende Wände.
  • Bei kontrollierter Lüftung Frischluftansaugung mindestens 1,5 m über der Erdoberfläche platzieren und luftdruckneutral bzw. mit leichtem Überdruck betreiben.
  • Unterboden-Entlüftung (Radon-Drainage) bei Neubauten mit erdberührenden Wohn- und Aufenthaltsräumen sowie für Naturkeller.
  • Anerkannte Kontrollmessung nach Beendigung der Arbeiten und Bezug des Gebäudes.
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Massnahmen zur Radonsanierung bei bestehenden Bauten

Auch ältere Gebäude können vor Radon geschützt werden. Wichtig ist, nach einer Sanierung eine Kontrollmessung vorzunehmen. Mögliche Massnahmen sind: 

  • Umnutzung der betroffenen Räume: Wird ein radonbelasteter Raum nicht mehr für dauerhafte, sondern nur noch für kurze Aufenthalte genutzt, kann damit eine Radonsanierung umgangen werden.
  • Radonsanierung: Ist eine Radonsanierung unumgänglich, so reichen Abdichtungsmassnahmen zwischen Kellergeschoss und Wohnräumen alleine meistens nicht aus. Mit einer knapp über dem Erdboden liegenden Öffnung nach aussen lässt sich zwischen innen und aussen ein Druckausgleich erzeugen. Somit wird der «Kamineffekt» eingedämmt.
  • Unterdruck erzeugen: Zusätzlich kann im Keller mit einem Ventilator ein leichter Unterdruck erzeugt werden, um die Radonausbreitung in die Wohnräume zu vermindern.

So kann die Radonkonzentration gemessen werden

Die Radonkonzentration wird mittels Dosimetern gemessen. Kontaktiere eine der Messstellen auf der Liste der anerkannten Radonmessstelle des BAG, um einen Radondosimeter zu bestellen oder eine anerkannte Radonmessung durchzuführen.

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