Für welche Wohnbauten gilt die Schutzraumpflicht?
Luftschutzkeller werden in erster Linie für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt. Sie können aber auch bei Katastrophen sowie in Notlagen als Notunterkünfte eingesetzt werden. Laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) gibt es landesweit rund 360'000 Personenschutzräume, zudem gut 1700 Schutzanlagen. Insgesamt bestehen aktuell rund 8,6 Millionen Schutzplätze.
Obwohl das Ziel «Schutzplatz» weiterhin besteht, werden seit 2012 neue Schutzräume nur noch bei Überbauungen mit einer Mindestanzahl von 38 Zimmern errichtet. Diese Pflicht besteht ausserdem nur, sofern der Schutzplatzbedarf in der Gemeinde nicht bereits gedeckt ist. Für Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern kann der Kanton darüber hinaus Ausnahmen bewilligen. Die Kosten für die Erstellung, die Ausrüstung und den Unterhalt der Schutzräume tragen in der Regel die Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer.