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Reservationsvertrag beim Hauskauf: Das musst du als Käuferin oder Käufer wissen

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Person unterschreibt Unterlagen zum Kauf von Wohneigentum.

Beim Kauf von Wohneigentum, vor allem ab Plan, sind Reservationsverträge und Anzahlungen üblich. Worauf musst du im Reservationsvertrag achten – und wie kannst du deine Anzahlung sicherstellen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Reservationsvertrag sichert dir beim Hauskauf, besonders ab Plan, das Objekt für eine bestimmte Zeit, verpflichtet dich aber noch nicht definitiv zum Kauf.
  • Mit der Unterzeichnung leistest du eine Anzahlung, meist zwischen 5000 und 25’000 Franken, bei teuren Objekten bis zu 50’000 Franken, wobei ein Teil bei einem Rücktritt einbehalten werden kann.
  • Trittst du vom Reservationsvertrag zurück, darf die Verkäuferin oder der Verkäufer Kosten für Inserate, Notariat oder Planänderungen abziehen, der ganze Betrag darf jedoch nicht ohne Weiteres verfallen.
  • Prüfe jede Klausel genau und akzeptiere keine Konventionalstrafe, bei der deine gesamte Anzahlung bei Rücktritt verloren geht.
  • Absolute Sicherheit für deine Anzahlung gibt es nicht, ein Sperrkonto bei Bank oder Notariat kann das Risiko reduzieren, oft entscheidet aber die sorgfältige Prüfung der Verkäuferin oder des Verkäufers.

Reservationsvertrag beim Immobilienkauf bietet Sicherheit für beide Seiten

Beim Wechsel der Besitzerin oder des Besitzers haben Verkäuferinnen und Verkäufer sowie Käuferinnen und Käufer finanzielle Interessen. Es kann für beide Seiten vorteilhaft sein, einen Reservationsvertrag abzuschliessen. Damit bekundet die Käuferin oder der Käufer ihr oder sein ernstgemeintes Interesse und lässt die Verkäuferin oder den Verkäufer wissen, dass eine Leistung erwartet wird. Die Verkäuferin oder der Verkäufer kann insbesondere bei Überbauungen mit mehreren Eigentümern die Käuferinnen und Käufer stärker einbinden und weiss, dass ein Teil der Wohneinheiten innert nützlicher Frist verkauft werden kann. Beim Abschluss des Reservationsvertrages leistet die Käuferin oder der Käufer eine Anzahlung, üblich sind 5000 bis 25’000 Franken, bei teuren Objekten bis zu 50’000 Franken. Mit der Unterschrift verpflichtet sich die Käuferin oder der Käufer noch nicht zum Kauf des Hauses oder der Wohnung.

Ratgeber: Darauf solltest du beim Hausverkauf achten

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So teuer kann ein Vertragsrücktritt werden

Reservationsverträge sind nicht bindend. Beide Seiten, Käuferinnen und Käufer sowie Verkäuferinnen und Verkäufer, können vom Vertrag zurücktreten. Zieht sich die Käuferin oder der Käufer zurück, darf sie oder er zwar mit einer Rückzahlung rechnen. Doch den vollen Betrag wird sie oder er nicht erhalten. In der Regel behält die Verkäuferin oder der Verkäufer einen Teil zurück für Insertionskosten, für Notariatskosten (Kaufvertragsentwurf) oder Kosten für Bauplanänderungen, die die Käuferin oder der Käufer gewünscht hat. Die Kosten sollten aber nie so hoch sein, dass die Verkäuferin oder der Verkäufer den ganzen Betrag zurückbehalten darf. Aufgepasst: Lies den Reservationsvertrag Punkt für Punkt durch. Manche Verkäuferinnen und Verkäufer schreiben in ihre Verträge, dass der ganze Betrag verfällt, wenn die Käuferin oder der Käufer zurücktritt. Akzeptiere solche Konventionalstrafen auf keinen Fall.

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Die Verkäuferin oder der Verkäufer ist meistens im Vorteil

Wie kann die Käuferin oder der Käufer sicher sein, dass die Verkäuferin oder der Verkäufer nicht mit der Anzahlung verschwindet? Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Wenn die Verkäuferin oder der Verkäufer beispielsweise Konkurs geht oder das Geld anderweitig verwendet, ist es fast unmöglich, das Geld zurückzuerhalten. Eine Möglichkeit wäre, die Anzahlung auf ein Sperrkonto bei einer Bank oder bei einer Notarin oder einem Notar zu überweisen. So müssten beide Parteien zustimmen, um das Geld auszulösen. Oft machen Verkäuferinnen und Verkäufer aber bei solchen Vorschlägen nicht mit. Besonders, wenn sie kein Problem haben, andere Käuferinnen und Käufer zu finden. Letztlich bleibt nur der gesunde Menschenverstand. Schau dir die Verkäuferin oder den Verkäufer gut an, recherchiere über sie oder ihn und verlange Referenzen. Grosse und bekannte Generalunternehmungen können es sich aus Imagegründen nicht leisten, Käuferinnen und Käufer übers Ohr zu hauen. Bei unbekannten Partnern, über die du kaum Informationen findest, solltest du vorsichtig sein.

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