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Feuerwerk in der Schweiz: Kategorien und Brandschutztipps

ca. 6 Leseminuten in Zusammenarbeit mit Johannes Warnke, Gebäudeversicherung Bern (GVB)
Feuerwerk am 1. August in der Schweiz mit Sicherheitsabstand zu Häusern und Beachtung der Brandschutzregeln.

Die Bevölkerung feiert am 1. August den Nationalfeiertag landauf und landab mit grossen Feuern und viel Feuerwerk. Hier erfährst du, in welche Kategorien Feuerwerk unterteilt wird und welche Brandschutz-Regeln rund ums Abfeuern befolgt werden sollten.

Experte in diesem Artikel

Johannes Warnke, Gebäudeversicherung Bern (GVB)

Johannes Warnke
Gebäudeversicherung Bern (GVB)

Johannes Warnke ist diplomierter Bauingenieur und Brandschutzexperte bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB). Er verfügt über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung im vorbeugenden Brandschutz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Feuerwerk gehört für viele zum 1. August, birgt aber Risiken, besonders im privaten Rahmen. Unsachgemässes Abbrennen führt jedes Jahr zu Sachschäden in Millionenhöhe und zu Verletzungen, du trägst die Verantwortung für dein eigenes Feuer oder Feuerwerk.
  • Klare Brandschutz-Regeln helfen, Brände zu vermeiden, etwa nur trockenes naturbelassenes Holz zu verwenden, Feuerverbote einzuhalten, Abstand zu Gebäuden zu halten und Löschmittel bereitzustellen. Bei starkem Wind oder wenn du das Feuer nicht vollständig löschen kannst, solltest du darauf verzichten.
  • In der Schweiz ist Feuerwerk in vier Kategorien eingeteilt, mit unterschiedlichen Altersgrenzen und Bewilligungspflichten. Besonders gefährliche oder nicht handhabungssichere Feuerwerkskörper sind verboten und dürfen weder verkauft noch eingeführt werden.
  • Je nach Trockenheit oder Lärmschutz können Kantone und Gemeinden das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August einschränken. Zudem entscheidet das Stimmvolk voraussichtlich 2026 über eine Initiative für ein mögliches generelles Feuerwerksverbot.

Feuerwerk und 1.-August-Feiern sicher geniessen

1889 hat der Bundesrat den 1. August zum Schweizer Nationalfeiertag erklärt. Seit 1994 auch ein offizieller Feiertag, geniesst die Bevölkerung diesen Tag meistens traditionell mit Ansprachen, Fahnen oder Lampions, bei Grillfesten oder beim «Buure-Zmorge». 1.-August-Feuer und Feuerwerke gehören natürlich auch dazu. Die grossen Feuer und Feuerwerke, die von Städten und Gemeinden organisiert werden, sind bezüglich Sicherheit in den allermeisten Fällen kein Problem. Absperrungen und genügend Feuerwehr vor Ort können im Notfall Schlimmeres verhindern.

Feuerwerk verursacht viele Sach- und Personenschäden

Anders sieht es bei 1.-August-Feiern im privaten Rahmen aus. Jedes Jahr führen das unsachgemässe oder unvorsichtige Abfeuern von Feuerwerk oder ausser Kontrolle geratene Feuer zu Schäden in Millionenhöhe. Und auch Personen kommen leider oft zu Schaden. Wer sein eigenes 1.-August-Feuer entfachen will, sollte sich vor allem bewusst sein, dass du die Verantwortung dafür trägst.

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Tipps zur Vermeidung von Bränden am 1. August

  • Möglichst kurzfristiges Aufschichten des 1. August-Feuers, damit das Feuer nicht von Dritten für die Müllentsorgung missbraucht wird.
  • Als Brennstoff erlaubt ist trockenes, naturbelassenes Holz, getrocknetes Schwemmholz aus Gewässern, naturbelassene Holzabschnitte aus Sägereien sowie trockenes Holz aus dem Wald.
  • Feuerverbote unbedingt einhalten.
  • Das Feuer immer im Auge behalten.
  • Kein Entzünden des Feuers bei starken oder böigen Winden.
  • Wer nicht garantieren kann, das Feuer danach vollständig löschen zu können, sollte darauf verzichten.
  • Feuerstelle erst verlassen, wenn das Feuer vollständig gelöscht ist.

Auch im Umgang mit Feuerwerk ist Vorsicht das oberste Gebot. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu und die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB haben zahlreiche Tipps zusammengestellt, wie Unfälle vermieden werden können.

Die 10 wichtigsten Sicherheitstipps im Umgang mit Feuerwerk

  1. Lass dir beim Kauf von Feuerwerk die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären. Lies die Gebrauchsanweisung (bevor es draussen dunkel wird) und befolge sie.
  2. Lagere Feuerwerk an einem kühlen, trockenen und vor Kinderhänden geschützten Ort.
  3. Stelle Wasser zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereit. Halte Löschmittel bereit, z. B. Feuerlöscher, Löschdecke oder einen Eimer Wasser.
  4. Je nach Grösse des Feuerwerkkörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern erforderlich. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Menschen ist verboten.
  5. Schliesse an bekannten Festtagen Dachluken, Fenster und Türen.
  6. Zündhölzer, Feuerzeuge und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kleinkindern. Während des Festes helfen Verbote erfahrungsgemäss wenig. Besser ist eine altersgerechte Instruktion über den richtigen Umgang mit Feuerwerk und eine Beaufsichtigung während dem Abbrennen.
  7. Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darfst du dich ihm frühestens nach fünf Minuten nähern. Übergiesse den Blindgänger mit Wasser. Nachzündversuche sind gefährlich.
  8. Raketen sind aus einer gut verankerten Flasche oder einem Rohr abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde eingesteckt werden.
  9. Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind gefährlich.
  10. Rauche nie in der Nähe eines Lagers mit Feuerwerkskörpern.

Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand, dann gilt: Alarmieren (Feuerwehr 118), Retten, Löschen.

 

Die verschiedenen Kategorien für Feuerwerk

Feuerwerk zu Vergnügungszwecken wird in der Schweiz in 4 Kategorien unterteilt:

  • Kategorie 1: Pyrotechnische Spielwaren: Verkauf nur an Personen über 12 Jahren.
  • Kategorie 2: Feuerwerk mit geringfügigem Gefährdungspotenzial. Verkaufsbewilligung notwendig. Verkauf nur an Personen über 16 Jahren.
  • Kategorie 3: Feuerwerk mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Verkaufsbewilligung notwendig. Verkauf nur an Personen über 18 Jahren.
  • Kategorie 4: Feuerwerk mit erheblichem Gefährdungspotenzial. Nicht im Detailhandel erhältlich. Seit 2014 Verkaufsbewilligung nur nach Schulung, mit Fachausweis, Erwerbsschein und Abbrandgenehmigung.
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Verbotene Feuerwerkskörper

Das Entfachen von Feuern und Feuerwerk am 1. August ist von Gesetzes wegen nicht verboten. Es gibt aber Ausnahmen: So sind nicht handhabungssichere Gegenstände wegen ihrer Gefährlichkeit in der Schweiz verboten und dürfen deshalb auch nicht eingeführt werden. Dazu gehören gemäss dem Merkblatt «Einfuhr von Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen» des Bundesamtes für Polizei Fedpol am Boden knallendes Feuerwerk, sogenannte «Lady-Crackers», die länger als 22 mm sind und/oder einen Durchmesser von mehr als 3 mm aufweisen sowie «Knallteufel» mit einem Gewicht von über 2,5 mg.

Welche Einschränkungen für Feuerwerk gibt es?

Auf Bundesebene ist das Abbrennen von Feuerwerk, insbesondere am 1. August und an Silvester, grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch klare gesetzliche Vorgaben zu:

  • Sicherheitsanforderungen
  • Altersgrenzen je nach Kategorie
  • Bewilligungspflichten bei grösserem Feuerwerk

Regionale Einschränkungen möglich

Kantone und Gemeinden können Feuerwerk einschränken oder verbieten, zum Beispiel bei:

  • grosser Trockenheit
  • erhöhter Waldbrandgefahr
  • besonderen Lärmschutzbestimmungen

Solche Verbote gelten meist temporär und werden kurzfristig kommuniziert.

 Politische Diskussion um ein Verbot

Eine Volksinitiative für ein stärkeres oder generelles Feuerwerksverbot wurde eingereicht. Ziel ist es, lautes privates Feuerwerk landesweit einzuschränken oder zu verbieten.

Über diese Initiative wird voraussichtlich frühestens 2026 abgestimmt. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.

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