Welche Einschränkungen für Feuerwerk gibt es?
Auf Bundesebene ist das Abbrennen von Feuerwerk, insbesondere am 1. August und an Silvester, grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch klare gesetzliche Vorgaben zu:
- Sicherheitsanforderungen
- Altersgrenzen je nach Kategorie
- Bewilligungspflichten bei grösserem Feuerwerk
Regionale Einschränkungen möglich
Kantone und Gemeinden können Feuerwerk einschränken oder verbieten, zum Beispiel bei:
- grosser Trockenheit
- erhöhter Waldbrandgefahr
- besonderen Lärmschutzbestimmungen
Solche Verbote gelten meist temporär und werden kurzfristig kommuniziert.
Politische Diskussion um ein Verbot
Eine Volksinitiative für ein stärkeres oder generelles Feuerwerksverbot wurde eingereicht. Ziel ist es, lautes privates Feuerwerk landesweit einzuschränken oder zu verbieten.
Über diese Initiative wird voraussichtlich frühestens 2026 abgestimmt. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.