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Lärmschutzwand im Garten: Möglichkeiten und Vorschriften

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Lärmschutz im Garten: Gabionen

Macht sich im eigenen Garten – statt Vogelgezwitscher oder Blätterrauschen – Lärm von der Strasse breit, ist es schnell vorbei mit der Oase der Ruhe. Zum Schutz vor störenden Geräuschen im Aussenbereich gibt es aber eine Vielzahl an Möglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lärmschutz im Garten funktioniert nur mit einem möglichst dichten Hindernis zur Lärmquelle – je nach Material wird der Schall reflektiert oder absorbiert, was besonders bei Nachbarschaftslärm entscheidend ist.
  • Bei der Wahl zwischen Lärmschutzwand oder Lärmschutzwall gilt: Wälle brauchen viel Platz, während Wände auch für kleine Gärten geeignet sind und in verschiedenen Materialien umgesetzt werden können.
  • Gabionen als Lärmschutz sind beliebt, da sie Schall gut absorbieren, optisch ansprechend sind und sich ideal mit Pflanzen kombinieren lassen.
  • Entscheidend für wirksamen Schallschutz sind Höhe, Dichte und eine durchgehende Bauweise ohne Lücken – auch bauliche Elemente wie Gartenhäuser können zur Lärmreduktion beitragen.
  • Für viele Lärmschutzmassnahmen ist eine Baubewilligung erforderlich, meist ab einer Höhe von über 1,20 m, weshalb eine frühzeitige Abklärung sinnvoll ist.

Der Grundsatz ist einfach: Um Lärm von deinem Garten fernzuhalten, braucht es zur Lärmquelle hin ein schalldichtes Hindernis. Je nach verwendetem Material wird der Lärm dabei entweder absorbiert oder reflektiert. Wenn du dich gegen Strassenlärm schützen willst, kann dieser nach aussen reflektiert werden. Möchtest du dich aber vom Lärm deiner Nachbarinnen und Nachbarn abgrenzen, werden sie es dir danken, wenn du ihren Lärm nicht auf sie zurückwirfst, sondern absorbierst.

Welcher Geräuschpegel stört?

Ein Geräuschpegel bis maximal 55 Dezibel (dB), das entspricht einem normalen Gespräch oder quakenden Fröschen, wird nicht als störend empfunden. Ab einem Pegel von ca. 65 dB, wie z.B. von einem Elektrorasenmäher in 10 m Entfernung, kann der Lärm schon recht auf die Nerven gehen. Und eine Dauerbeschallung von 70 dB und mehr, beispielsweise von einer stark befahrenen Strasse oder von einem Motorrasenmäher, wird nicht nur als störend, sondern bereits als gesundheitsschädigend eingestuft.

 

Schutzwall oder Schutzwand?

Bei den Lärmschutzmassnahmen stehen zwei Varianten im Vordergrund: entweder als Lärmschutzwälle oder Lärmschutzwände. Erstere benötigen mehr Raum und eignen sich infolgedessen eher für grössere Grundstücke, während letztere auch kleinere Gärten wirksam gegen Lärm abschirmen können.

Lärmschutzwälle können aus folgenden Materialien bestehen:

  • Erdwall
  • Stahl
  • Beton

Während der Erdwall einfach aufgehäuft wird, werden Stahl- und Betonwälle nach oben verjüngend errichtet und mit Erde oder Steinen gefüllt. Die dabei entstehenden kleinen «Terrassen» können bepflanzt werden.

Lärmschutzwände gibt es vornehmlich aus diesen Elementen:

  • Beton
  • Holz
  • Metall
  • Glas
  • Gewebe
  • Ziegel

Je poröser das Material, desto mehr kann der Lärm «geschluckt» d.h. absorbiert werden. Am wirksamsten gelten dabei mit Kokosfasern bekleidete Wände. Wenn es nur wenig Lärm zu verhindern gibt, können überdies auch grossblättrige, dichte Pflanzen bereits einen gewissen Schutz bieten. Glatte Materialien hingehen werfen den Schall zurück.

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Beliebt: Gabionen

Immer häufiger sind auch sogenannte Gabionen anzutreffen. Entlang diesen mit Steinen gefüllten Metallkörben können sich Kletterpflanzen gut in die Höhe ranken. Zudem gewährleistet der unebene Aufbau ein hohes Schallschluckvermögen.

Dicht muss es sein

Unabhängig von der Form der Lärmschutzmassnahmen müssen diese möglichst dicht und genügend hoch sein. Offene Fugen sollten vermieden werden. Wo eine Wand unterbrochen werden muss (z.B. für eine Einfahrt), sollte die Lärmschutzwand um die Ecke erstellt werden.

Lärmschutz durch bauliche Vorkehrungen

Bei einem Neu- oder Umbau lässt sich der Lärmschutz im Garten bereits durch bauliche Massnahmen erreichen. So kann beispielsweise ein Wintergarten oder ein Gartenhäuschen so platziert werden, dass diese auch gleich Schall schützen. Ebenso schützt eine Terrasse, die sich etwas eingerückt in den Baukörper fügt, gegen Lärm.

Sichtschutz und Lärmschutz

Man könnte meinen, mit einer Wand liessen sich zwei Fliegen auf einen Streich schlagen, aber so einfach ist es nicht: Während Lärmschutzwände so nahe wie möglich an der Lärmquelle zu stehen kommen sollten, verhält es sich bei Sichtschutzwänden genau umgekehrt. Diese sollten so nahe wie möglich am Bereich stehen, der geschützt werden soll. Somit ist die Kombination Lärm- und Sichtschutz zumeist ein Kompromiss, der sich aber je nach Lage gleichwohl empfiehlt.

Wann ist eine Baubewilligung notwendig

Lärmschutzmassnahmen sind in der Regel baubewilligungspflichtig, sofern sie eine Höhe von 1,20 m übersteigen.

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