Gartensitzplatz selbst bauen
Der Bau eines Gartensitzplatzes ist eine Aufgabe, die man auch selbst ausführen kann. Eine zusätzliche Baubewilligung sollte nicht nötig sein, solange die baulichen Massnahmen nicht gross ins Auge fallen. Im Zweifelsfall sind Bauverordnungen zu konsultieren; sie enthalten exakte Angaben zur Frage, welche Bauvorhaben von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind. Beispiel: Im Kanton Aargau braucht es keine Bewilligung für Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,2 Meter oder für Gartenhäuschen bis zu einer Grundfläche von 5 Quadratmetern und einer Höhe von 2,5 Metern – jedenfalls soweit das Vorhaben alle übrigen Bestimmungen einhält, besonders die vorgeschriebenen Abstände zur Parzelle des Nachbars.
Platten für Gartensitzplatz selbst verlegen
Einen langlebigen Gartensitzplatz lässt sich mit Natursteinplatten selbst verlegen. Die einfachste Bauweise ergibt sich durch deren direkte Verlegung auf ein Splittbett. Bei der Bestellung der gewünschten Steinplatten sollte mit etwa 5-10 % Verschnitt gerechnet werden hinzu. Am besten eignen sich Platten aus Basalt, Granit, Kalkstein oder Sandstein. Vor dem Verlegen wird als Unterlage Splitt/Schotter in unterschiedlichen Körnungen und in zwei Schichten eingebracht: die etwas grösser Körnung als untere Schicht, die etwas kleinere als obere. Schliesslich stellt sich die Frage nach der Verfugung der verlegten Platten. Durch Zementfugen wächst kein Unkraut. Mit Epoxidharz gibt es eine gute Alternative zu Zement, die auch farblich an die Steinplatten angeglichen werden kann. Quarzsand zwischen den Fugen ist die natürlichste Variante. Dabei können in oder durch die Fugen Pflanzen oder Unkraut wachsen. Der Gartensitzplatz sollte ein Gefälle von rund 2 % aufweisen, in Richtung von Stellen, an denen das Wasser abgeführt oder versickern kann.