myky

Gartenhaus versichern: Lohnt sich der Schutz fürs Nebengebäude?

ca. 4 Leseminuten
Holzgartenhaus in einem gepflegten Garten – Nebengebäude, das gegen Feuer, Sturm oder Einbruch versichert werden kann.

Ein Gartenhaus ist längst mehr als nur ein Abstellort für den Rasenmäher. Viele nutzen es als Hobbyraum, Werkstatt, Rückzugsort oder sogar als Homeoffice. Entsprechend hoch können die Werte sein, die sich darin befinden. Kommt es zu einem heftigen Sommergewitter, einem Brand oder einem Einbruch, stellt sich schnell die Frage: Ist das Gartenhaus überhaupt versichert?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gartenhaus ist nicht automatisch versichert. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt von der Nutzung, dem Wohnkanton und den abgeschlossenen Versicherungen ab.
  • Die Gebäudeversicherung deckt je nach Kanton und Bauweise Feuer und Elementarschäden unterschiedlich ab. Kleinere Nebengebäude müssen teilweise separat gemeldet oder versichert werden.
  • Für den Hausrat im Gartenhaus gelten häufig besondere Bedingungen. Wertvolle Gegenstände wie E-Bikes, Werkzeuge oder Gartenmöbel sind nicht in jedem Fall automatisch versichert.
  • Zu den wichtigsten Risiken zählen Sturm, Hagel, Schnee, Feuer sowie Einbruch, Vandalismus und Graffiti. Als freistehendes Gebäude ist ein Gartenhaus diesen Gefahren besonders ausgesetzt.
  • Wer wertvolle Gegenstände im Gartenhaus lagert, sollte seinen Versicherungsschutz regelmässig überprüfen und die Deckung bei Bedarf anpassen.

Ist dein Nebengebäude versichert?

Ob ein Nebengebäude versichert ist, hängt von der Nutzungsart, deinem Wohnkanton und deinen bestehenden Versicherungsverträgen ab. Ein automatischer Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung ist bei Nebengebäuden nicht selbstverständlich. Deshalb lohnt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. So vermeidest du unangenehme Überraschungen im Schadenfall.

Welche Risiken bedrohen ein Gartenhaus?

Als freistehende Gebäude im Aussenbereich sind Gartenhäuser das gesamte Jahr über extremen Witterungsbedingungen ausgesetzt. Zu den häufigsten Gefahrenquellen gehören:

  • Naturgewalten: Sturmböen, die das Dach abdecken, schwere Schneelasten im Winter oder Hagelschäden an Fenstern und Fassaden.
  • Feuer: Brände durch technische Defekte (z. B. bei Solaranlagen oder Ladestationen), unsachgemäss gelagerte Akkus oder Funkenflug vom Grill.
  • Kriminalität: Aufgrund der oft abgelegenen Lage sind Gartenhäuser ein beliebtes Ziel für Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Graffiti.
Service Teaser Dateien de

Hast du alle wichtigen Unterlagen zu deinem Zuhause griffbereit?

Speichere Verträge, Rechnungen und Pläne sicher an einem Ort und finde alles in Sekunden wieder.

Ist das Gartenhaus automatisch mitversichert?

Ob das Gebäude selbst gegen Feuer- und Elementarschäden geschützt ist, entscheidet neben der Bauweise vor allem dein Wohnort. In der Deutschschweiz gibt es hier drei unterschiedliche Systeme:

  • Die Monopolkantone (z. B. Zürich, Bern, Luzern, Aargau, St. Gallen): In diesen Kantonen ist die kantonale Gebäudeversicherung obligatorisch. Fest mit dem Boden verbundene Gartenhäuser gelten meist als Nebengebäude. Aber Achtung: Kleinere Schuppen unter einem bestimmten Wert fallen oft aus dem automatischen Schutz heraus oder müssen dem Kanton explizit zur Schätzung gemeldet werden.
  • Die GUSTAVO-Kantone (z. B. Schwyz, Uri, Obwalden): Hier gilt zwar ebenfalls eine Versicherungspflicht für Gebäude, es gibt jedoch keine kantonale Monopolversicherung. Du musst dein Gartenhaus also selbst aktiv bei einer privaten Versicherung versichern.
  • Die Kantone ohne Versicherungspflicht (z. B. Appenzell Innerrhoden): Hier ist der Abschluss komplett freiwillig. Wer hier ein teures Blockhaus im Garten stehen hat, trägt das finanzielle Risiko bei einem Brand oder Sturm komplett selbst, sofern keine freiwillige Privatpolice abgeschlossen wurde.

Was ist mit dem Inhalt des Gartenhauses?

Neben der Aussenhülle steht der Inhalt im Fokus. Wenn du teures Equipment wie Rasenroboter, Werkzeugsets, hochwertige Gartenmöbel oder E-Bikes im Gartenhaus lagerst, kommt die Hausratversicherung ins Spiel, die unabhängig vom Kanton immer über private Versicherungsgesellschaften läuft. Für Gegenstände im Gartenhaus gelten jedoch häufig besondere Bedingungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Einbruchdiebstahl: Ist das Gartenhaus fest verschlossen und wird aufgebrochen, zahlt meist die normale Hausratversicherung.
  • Einfacher Diebstahl auswärts: Stehen die Gartenmöbel oder der Grill unverschlossen im offenen Gartenhaus, greift bei Diebstahl oft nur der Zusatzbaustein "einfacher Diebstahl auswärts" – und dieser ist meistens begrenzt.

Wenn du also wertvolles Eigentum im Garten lagerst, solltest du die Deckungssumme für den Aussenbereich überprüfen und gegebenenfalls anheben.

Service Teaser myky

Willst du bei deinem Zuhause direkt Geld sparen?

Entdecke exklusive Rabatte, Sonderkonditionen und Angebote, die du nur mit einem myky-Konto nutzen kannst.

Häufige Fragen

Newsletter V2 500x500px Pos

Tipps für dein Zuhause

Abonniere unseren Newsletter und erhalte regelmässig Tipps rund um dein Zuhause.